Zahlreiche Bausparkassen verlangen von ihren Kunden bereits in der Sparphase jährliche Gebühren – dies hat nun ein Ende. Entsprechende Klauseln sind nach Ansicht des BGH unwirksam (Urteil vom 15.11.2022, AZ: XI ZR 551/21).
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Zahlreiche Bausparkassen verlangen von ihren Kunden bereits in der Sparphase jährliche Gebühren – dies hat nun ein Ende. Entsprechende Klauseln sind nach Ansicht des BGH unwirksam (Urteil vom 15.11.2022, AZ: XI ZR 551/21).
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