Was kann ich als geschädigter Anleger nunmehr unternehmen ?

Zum einen können mit anwaltlicher Hilfe durch die Staatsanwaltschaft sicher gestellte Vermögenswerte beschlagnahmt werden. Die Beschlagnahmeliste der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ist bereits veröffentlicht.

Damit geschädigte Anleger der S & K - Unternehmensgruppe auf diese Werte zugreifen können, ist allerdings ein zivilrechtlicher Titel erforderlich. Mehrere Amtsgerichte haben bereits solche so genannten Arrestbeschlüsse erlassen. Damit kann die Zwangsvollstreckung in die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. sichergestellten Vermögenswerte beantragt werden.

Schadloshaltung nur durch Vorgehen gegen Vermittler ...

Mit dem o.g. Vorgehen des Arrestes ist allerdings nicht garantiert, dass die Anleger ihr investiertes Geld wieder zurückerhalten. Dies ist in der Regel nur möglich, wenn Schadenersatzansprüche gegen den damaligen Berater geltend gemacht werden.

Die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt vertritt zahlreiche Geschädigte der S & K – Unternehmensgruppe und hat bereits mehrere Klagen gegen Berater bei Gericht eingereicht.

Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung solcher Schadenersatzansprüche erhält der geschädigte Anleger vollständig sein eingesetztes Kapital zurück Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligung.

Hierbei übernimmt die Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt auch die notwendige Korrespondenz mit eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherungen.

Weitere Gesellschaften involviert ….

Die S & K – Unternehmensgruppe hat auf verschiedenen Wegen umfangreiche geschäftliche Beziehungen zu anderen Fonds namhafter Anbieter aufgenommen, so z.B. zu den MIDAS-Fonds und einigen Immobilienfonds der DCM-Gruppe.

Auch bei den Fonds der SHB-Gruppe wurden wichtige Posten mit Personen besetzt, die dem Umfeld der S & K - Unternehmensgruppe zuzuordnen sind.

Viele der Gesellschaften, mit denen die S & K Unternehmensgruppe um Anlegergelder warb, sind inzwischen insolvent. Für folgende Gesellschaften wurden zwischenzeitlich Insolvenzanträge gestellt:

- S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG

- Deutsche S & K Sachwerte GmbH & Co. KG

- Deutsche S & K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG

- S & K Investment Plan GmbH & Co. KG

- S & K Investment GmbH & Co. KG

- Deutsche Sachwerte Emissionshaus AG

- Asset Trust AG

Aufgrund drohender Verjährung raten wir geschädigten Anlegern dringendst an, sich zeitnah und fachkundig beraten zu lassen

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht