Jahrelang störte sich niemand an dieser Praxis der Kreditinstitute. Auch nach Abmahnungen durch Verbraucherschutzorganisationen weigerten sie sich, auf diese Gebühren zu verzichten. Insbesondere die CreditPlus Bank, Deutsche Bank AG, Postbank AG, Santander Bank oder die Targo Bank stellten sich stur, teilweise wurden noch bis ins Jahr 2013 weiter Kreditbearbeitungsgebühren verlangt.

Die Instanzgerichte urteilten unterschiedlich, zumeist aber zugunsten der Verbraucher.

Eine Grundsatzentscheidung des BGH wurde noch im Jahr 2012 verhindert, nachdem die betroffene Sparkasse ihre Revision zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat.

In der mündlichen Verhandlung vom 13.05.2014 wies der BGH-Senat darauf hin, dass die Kreditbearbeitungsgebühren Verbraucher klar benachteiligten. Die Bearbeitung des Kreditantrages ist Sache der Bank und erfolgt in ihrem eigenen Interesse.

Die Vereinbarung einer solchen Gebühr ist deshalb als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam und die Bank muss das Geld zurückzahlen.

Wir raten betroffenen Anlegern dringendst an, ihre Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

Auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni vertritt zahlreiche Kreditnehmer aussergerichtlich und gerichtlich. Nach den beiden Grundsatzentschei-dungen des BGH besteht die Hoffnung, dass die Banken hier schneller einlenken, als ansonsten üblich.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht