P & R – Anlageskandal: Vermittler muss Schadenersatz zahlen

Anlagevermittler muss über EUR 120.000,00 an P & R – Anleger Schadenersatz zahlen

In einem wohl bundesweit ersten Urteil hat das Landgericht Erfurt einen Anlagevermittler zu Schadenersatz verurteilt, der seinen Kunden eine Anlage bei P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH empfohlen hat (LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, AZ: 9 O 736/18).

Bundesweit erstes Urteil gegen Anlagevermittler ...

Es ist der größte Anlageskandal, den es in der Bundesrepublik Deutschland jemals gab.

Die Münchner P & R-Gruppe hat an über 54.000 Anleger Container mit einem Gesamtvolumen von über EUR 3,5 Mrd. verkauft. Nach Zusammenbruch der Gesellschaften Anfang 2018 hat sich herausgestellt, dass ein Großteil der Container überhaupt nicht vorhanden war. Der Verdacht eines grossen Schneeballsystems kam auf, die Gelder der Anleger schienen verloren.

Doch mit dem Urteil des LG Erfurt besteht für alle Anleger, die auf Empfehlung ihrer Berater und Vermittler P & R-Anlagen erworben haben, Hoffnung.

Wegweisendes Urteil des Landgerichts Erfurt ...

Das Landgericht Erfurt hat nun erstmals einer Klage von Anlegern gegen ihren damaligen Finanzvermittler stattgegeben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vermittler die Anleger nicht über die wesentlichen Risiken der von ihm empfohlenen Kapitalanlage aufgeklärt hat.

Das Gericht hat unmissverständlich klar gemacht, dass auch ein Anlagevermittler auf das Totalverlust- und Nachschussrisiko hinweisen muss. Auch die in den Verträgen abgedruckte so genannte „Mietgarantie“ der P & R-Gruppe durfte der Vermittler nicht einfach so übernehmen, denn P & R konnte die vertragliche Mietzahlung gar nicht garantieren.

Dies hätte der Vermittler allerdings richtig stellen müssen, denn es gab keine Mietausfallversicherung oder ähnliche Absicherungen der Anlegergelder. Bevor der Vermittler diese Werbeaussagen der P & R-Gruppe seinen Kunden gegenüber verwandt, hätte er die angeblichen bestehenden Versicherungen überprüfen müssen.

Vermittler hat Aufklärungspflichten verletzt ...

Damit hat das Landgericht Erfurt in konsequenter Weise die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu ähnlichen Konstellationen angewandt. Hiernach kann ein Anlageinteressent, der sich an einen vermeintlichen Fachmann wendet, auch erwarten, richtig und vollständig beraten zu werden. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Aufklärung darüber, dass das gesamte investierte Geld verloren gehen kann (so genanntes Totalausfallrisiko).

Der Vermittler muß auch darauf hinweisen, dass Anleger eventuell Nachschüsse zu leisten haben bzw. ob sie die evtl. erhaltenen Ausschüttungen wieder zurück zahlen müssen. Angeblich bestehende Versicherungen zugunsten Anlegergelder hat der Vermittler vorher zu prüfen, ob diese überhaupt existieren.

Das nunmehr vorliegende Urteil des LG Erfurt hat sicherlich Signalwirkung für sämtliche Verfahren gegen Finanzvermittler und -berater, die P & R-Anlagen vermittelt haben.

Die Chancen für Anleger, ihr Geld zurückzuerhalten, ist damit deutlich gestiegen.

Für eine erste fachkundige Prüfung Ihrer etwaigen Schadenersatzansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

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07.03.2019
Patrick Zagni
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