Je länger die Phase niedriger Zinsen dauert, umso mehr leiden die Banken darunter. Dies macht erfinderisch, wie die Begründungen zahlreicher Kündigung zeigt.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um Verträge aus Zeiten, als die Zinswelt noch in Ordnung war. Der „VR Sparplan 4 +“, der Ende der 90er Jahre ausgegeben worden ist, garantiert Sparern eine Verzinsung von mindestens 4 % über eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Anfang der Jahrtausendwende folgte der ähnlich konstruierte „VR Sparplan 3 +“, der noch 3 % garantierte.

Die Volksbank Raiffeisenbank (VR Bank) Nürnberg eG kündigte zahlreichen Kunden nun diese Verträge und bot ihnen an, das Guthaben für ein Jahr auf ein Festgeldkonto zu übertragen, auf dem es kaum noch Zinsen gibt. Das Kreditinstitut beruft sich hierbei auf Sonderbedingungen, die 2012 nachträglich für die beiden Sparpläne vereinbart worden sein sollen. Darin heißt es: „Spareinlagen unterliegen einer Kündigungsfrist von drei Monaten“. Die Bank leitet daraus ein eigenes Kündigungsrecht ab.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging deshalb gegen das Kreditinstitut mit einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung vor.

Zur Kündigung wird hierauf verwiesen, dass bei Vertragsabschluss ausschließlich lediglich eine Kündigungsmöglichkeit seitens des Kunden vereinbart worden ist. Auch die nachträglich versandten Sonderbedingungen begründeten kein Kündigungsrecht durch die Bank.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb das Institut auf, sich künftig nicht mehr auf die Klausel zu berufen. Wir raten deshalb dringend Kunden, denen angeboten wurde, ihr Guthaben umzuschichten, an, das Angebot der Bank nicht anzunehmen und sich erst vorher rechtlich beraten zu lassen.

Dieses Vorgehen der VR Bank Nürnberg eG erinnert stark an jenes der Sparkasse Ulm, die vor einigen Jahren langfristige, hoch verzinste Sparverträge ("Scala") gekündigt hat. Auch hier musste erst eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden. Das OLG Stuttgart hat die Kündigungen durch die Sparkasse Ulm für nicht wirksam erachtet und verpflichtete die Bank, die Sparverträge wie vereinbart fortzusetzen.

Es wird deshalb dringend auch Kunden der Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg eG empfohlen, das Angebot der Bank abzulehnen, der Kündigung zu widersprechen und sich fachkundig beraten zu lassen.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht