Wie die Lloyd Treuhand GmbH (Hamburg) den Anlegern der MS „Virginia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG mit Schreiben vom 07.05.2012 und vom 20.11.2012 mitteilte, ist der Fonds in erheblichen Liquiditätsproblemen. Die aktuell vereinnahmten Charters reichen nicht aus, um neben laufenden Schiffsbetriebskosten auch Zins- und Tilgungszahlungen leisten zu können. Darüber hinaus hat die finanzierende Bank mitgeteilt, dass sie auf der Aufnahme des planmäßigen Kapitaldienstes ab Januar 2013 sowie der Aufholung der Tilgungsstundung besteht.

Da die Einnahmen des Fonds für diese Ausgaben nicht reicht, drohte Zahlungsunfähigkeit der Schifffahrtsgesellschaft und somit die Insolvenz ! Es steht zu befürchten, dass die Beteiligungsbeträge der Anleger der MS „Virginia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG damit unwiderruflich verloren sind. Die schlimmsten Befürchtungen sind nunmehr wahr geworden:

Mit Schreiben vom 13.12.2013 teilte die Lloyd Treuhand den Gesellschaftern mit, daß am 12.12.2013 beim Amtsgericht Bremen der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht worden sei !

Die Lloyd Treuhand GmbH hatte die Anleger noch zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 19.12.2012 eingeladen. Hier bei sollten die Gesellschafter über das vorgestellte Restrukturierungskonzept der Gesellschaft und damit den Weiterbetrieb des Fonds oder einem vorzeitigen Verkauf des Schiffes abstimmen. Die Restrukturierung soll durch eine Kapitalerhöhung, mithin durch eine weitere Einzahlung der Gesellschafter, erfolgen. Dies lehnten die Gesellschafter ab.

Patrick M. Zagni, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hält es jedoch für sehr riskant, weiteres Geld in den Fonds zu stecken. „Investoren sollten sorgfältig prüfen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme durch die anstehende Kapitalerhöhung dauerhaft gelöst werden können“.

Um ihr investiertes Geld zu retten, sollten Anleger grundsätzlich ihre etwaigen Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen lassen. Für Mandanten, die an der MS „Virginia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt sind, haben wir bislang sowohl die Beratungen als auch den Prospekt geprüft und hierbei zahlreiche Beratungsfehler und Prospektmängel festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratende Banken und Sparkassen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach ständiger BGH-Rechtsprechung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die extremen Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Schiffsbeteiligungen sind, wie der BGH bereits mehrfach formuliert hat, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, teilweise auch völlig verloren gehen können.

Zudem wurden die hohen Vertriebskosten und der hohe Weichkostenanteil verschwiegen, was wiederum einen Schadenersatzanspruch begründet.

Wir raten deshalb geschädigten Anlegern dringendst an, ihre etwaigen Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht