Rund 25.000 Anleger haben etwa EUR 400 Mio. bei der „Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut" angelegt.

Bei der Razzia in mehreren Städten in der Bundesrepublik sowie in Österreich wurden sechs Beschuldigte festgenommen. Sie sollen in den Verkaufsprospekten für Schuldverschreibungen falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage gemacht haben.

Die Infinus-Gruppe wurde 2002 gegründet. An der Spitze des Konzerns steht die Future Business KG aA. Zu der Gruppe gehören u.a. ein Finanzdienstleistungsinstitut, eine Vertriebsgesellschaft, eine Hausverwaltung, ein Versicherungsmakler sowie ein Anbieter von Rohstoffen. Unternehmen aus der Gruppe wie Future Business KGaA, Prosavus AG und EcoConsort AG boten verschiedene Möglichkeiten zur Geldanlage an. Dazu zählen so genannte Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, aber auch Ratensparpläne und Einmalanlagen für Rohstoffe und Edelmetalle.

Diese wurden häufig an Kleinanleger als „sichere Kapitalanlage" vermittelt. Geworben wurde mit einer hohen Verzinsung und einer kurzen Laufzeit.

Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet ...

Im Rahmen dieser Ermittlungen sind bei zwei der wichtigsten Unternehmen aus der Infinus-Gruppe in Dresden, der Future Business KGaA und der Prosavus AG, vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Beide Gesellschaften boten im großen Stil Orderschuldverschreibung und Genussrechte an.

Mittlerweile sind aus der Infinus-Gruppe weitere vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden: EcoConsort AG, MAS Finanz AG, Fubus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH, MAS Vermögensverwaltungs GmbH, Capital Business GmbH, die Moritzburger Versicherungsmakler GmbH sowie die Infinus PR & Marketing GmbH.

Tausende von Anleger müssen sich auf erhebliche Verluste bei ihren Investments einstellen, zumal Schuldverschreibungen, Genussrechte oder Fondsanteile nicht durch die Einlagensicherung gedeckt sind.

Die Insolvenzen sind bitter für die Anleger, denn beide Unternehmen warben noch im Sommer 2013 mit exzellenten Bonitätsbewertungen. In ihrer Internetpräsentation wird immer noch mit einem „Toprating" und der Vergabe der „Note 1" geworben.

Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden ....

Die bislang als vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzten Rechtsanwälte werden in den nächsten Monaten sich ein abschließendes Bild der Vermögenslage machen. Die Entscheidung, ob das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, steht demnach noch aus.

Erst dann können und sollen Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Mandanten der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei ZagniRechtsanwalt werden auch im Rahmen der Insolvenzverfahren betreut.

Es steht zu befürchten, dass weitere Gesellschaften der Infinus-Gruppe Insolvenz anmelden bzw. anmelden müssen.

Schadenersatzsansprüche prüfen lassen ....

Erfahrungsgemäß ist es sinnlos, gegen insolvente oder insolvenzbedrohte Firmen gerichtlich vorzugehen. Es bleibt für die Anleger somit nur die Möglichkeit, gegen die damaligen Anlageberater, die diese Investments empfohlen haben, vorzugehen.

Rechtsfolge eines solchen Schadenersatzanspruches ist die komplette Schadloshaltung, d.h. sie erhalten ihren kompletten Schaden ersetzt. Erste entsprechende Schadenersatzklagen gegen die damaligen Vermittler werden momentan für die Mandanten der Kanzlei ZagniRechtsanwalt vorbereitet. Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt/Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht