Das originäre Kapitalmarktrecht wird seit Jahren von Gesetzen und Verordnungen aus Brüssel überlagert. Die deutschen Vorschriften haben größtenteils ihre Wurzeln aus EU-Richtlinien.

Das Kapitalmarktrecht umfasst insbesondere:

  • Finanzdienstleistungsaufsicht;
  • Prospektpflicht und Prospektinhalt;
  • Wertpapierhandel, Börsentermingeschäfte;
  • Anlageberatung, Prospekthaftung;
  • Insidergeschäfte; ad-hoc-Mitteilungen;
  • Das Börsenwesen (wie z.B. die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel);
  • Compliance-Regeln; interne Organisationsanforderungen.

Das Gebiet des Kapitalmarktrechts umfasst zudem sämtliche Fragen des Wertpapierhandels.

Unsere Tätigkeit bezieht sich auch auf sämtliche rechtlichen Probleme der Vermögensverwaltung und -verwahrung, der Aufklärungs- und Informationspflichten sowie Fragen bzgl. der behördlichen Genehmigungen (insbesondere BaFin) bei Prospekterstellung und anderen Rechtsproblemen.

Wir betreuen daneben aber auch sonstige Gebiete, die Tätigkeitsfelder unserer Mandanten betreffen, wie z.B. die rechtliche Begleitung bei Konzeption und Abwicklung von Immobilienengagements und sonstiger Investments.

Neben der Beratung bildet die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht und den zuständigen Behörden einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit.