Ihr Anwalt für Bankrecht

Das Bankrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank bzw. der Sparkasse. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden stetig umfangreicher und komplexer und finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen - auf nationaler und europäischer Ebene - verteilt.

Das Bankrecht umfasst insbesondere:

Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • Bankvertragsrecht,
  • das Konto und dessen Sonderformen;

Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung (Bürgschaft, Hypothek, Grundschuld);

Zahlungsverkehr, insbesondere

  • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
  • EC-Karte und Electronic-/Internet - Banking,
  • Kreditkartengeschäft;

Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung;

Leasing / Factoring;

Wertpapierhandel, Börsentermingeschäfte;

Anlageberatung, Prospekthaftung;

Bankentgelte, -gebühren.

Das Gebiet des Bankrechts umfasst zudem sämtliche Fragen des Private Bankings oder des Zahlungsverkehrs (insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr; EC-Karte und Elektronic-/ Internet-Banking, Kreditkarte) und der diversen Darlehensarten, für das Leasing / Factoring und die Refinanzierung ebenso wie für Fragen des Wertpapierhandels.

Unsere Tätigkeit bezieht sich auch auf sämtliche rechtlichen Probleme der Vermögensverwaltung und -verwahrung, der Aufklärungs- und Informationspflichten (Anlageberatung) sowie Fragen im klassischen Bankvertragsrecht und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive der Zulässigkeit von Bankgebühren.

Weitere wichtige Tätigkeitsfelder sind die Beratung anlässlich Sanierung und Umstrukturierung von Krediten oder die rechtliche Begleitung bei der Konzeption und Abwicklung von Investitionen.

Neben der Beratung bildet die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht und den zuständigen Behörden einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit.