Für die Mandanten der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei ZagniRechtsanwalt werden nun gegenüber der vertreibenden Bank – insbesondere der Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG – Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht und die Rückabwicklung der Fondsbeteiligung sowie Freistellung von sämtlichen wirtschaftlichen Nachteilen, die aus der Beteiligung resultieren, gefordert.

An dem Fonds sind etwa rd. 9.000 Anleger mit unterschiedlich hohen Beteiligungssummen beteiligt.

Der 180 m hohe Büroturm „The Gherkin" entworfen von Stararchitekt Norman Foster, wurde zu einem Wahrzeichen Londons. Aber Kreditprobleme, nie erreichte Mietprognosen und der Wertverlust der Immobilie gegenüber dem Kaufpreis belasten die Finanzen des Fonds schwer. Der Immobilienfonds IVG-Fonds EuroSelect 14 wurde im Jahr 2007 mit einem Investitionsvolumen von rd. 347 Mio. GBP platziert. Zur Finanzierung trug nicht nur das Eigenkapital von rd. 164 Mio. GBP (inkl. Agio) bei, sondern auch ein von einem Bankenkonsortium gewährtes Darlehen von rd. 183 Mio. GBP.

Die Problematik dieser ohnehin schon bereits hohen Fremdfinanzierung verschärfte sich noch dadurch, dass der Kredit in Schweizer Franken aufgenommen wurde. Dieser stieg aber in der Folgezeit gegenüber dem Britischen Pfund, so dass die Kreditbelastung (weiter) zugenommen hat. Zugleich entwickeln sich die Mieteinnahmen weitaus schlechter als erwartet und prognostiziert.

Durch diese steigende Kreditlast einerseits und dem sinkenden Immobilienwert andererseits verschlechterte sich auch das Verhältnis von Kreditbelastung zum Objektwert (loan-to-Value).

Und hier wurde es dann richtig problematisch, denn laut einer Klausel in den Verträgen mit dem Bankenkonsortium durfte der loan-to-Value 67 % nicht überschreiten. Da diese Klausel aber bereits 2009 verletzt wurde, konnten die Banken zusätzliche Margen und Gebühren verlangen. Verhandlungen mit den Banken führten dann auch zu einer Aussetzung der geplanten Ausschüttungen an die Anleger. Die Chancen, überhaupt Ausschüttungen zu erhalten, sind demnach nur sehr gering, im Gegenteil: es besteht die reelle Gefahr, dass Anleger einen Großteil ihres eingesetzten Kapitals verlieren werden.

Diese und noch mehr Risiken wurden den Anlegern aber hauptsächlich nicht mitgeteilt. Es bestehen demnach nach unserer Ansicht genügend Anhaltspunkte für einen Schadenersatzanspruch.

Wir raten geschädigten Anlegern dringendst an, ihre Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht