Bei Astom Energy Systems GmbH hat es sich ausgesonnt

Altbekannte Geldvernichter mit erneuter Pleite

Die Firma Astom Energy Systems GmbH i.L. hat sich der Planung und Montage sowie den Vertrieb von Photovoltaik-Anlagen und sonstigen regenerativen Energiesystemen verschrieben. Anleger sollten nach Insolvenzeröffnung Schadenersatzansprüche gegen Berater prüfen lassen.

Anhaltspunkte für Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung liegen genügend vor. Kaum ein Anlageberater dürfte ernsthaft behaupten können, die Plausibilität dieses Geschäftsmodells so geprüft haben, wie es der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung fordert.

Zur Geschichte …

Ende 2001 wurde die Firma als R.I.V.A. Objekt-Marketing GmbH in Rottweil gegründet. Die Namensänderung in Astom Energy Systems GmbH erfolgte im Oktober 2009. Zunächst wurde Herr Jan Peter Geschäftsführer. Im Juli 2011 erfolgte der Umzug nach Berlin und Herr Thomas Hübner wurde zum Geschäftsführer ernannt, die Gesellschaft hatte lediglich ein Stammkapital von EUR 25.000,00.

Trauriges Ende: am 14.11.2016 wurde über das Vermögen der Firma Astom Energy Systems GmbH vom Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren eröffnet -bezeichnenderweise auf Antrag eines Gläubigers !

Konzept der „Sonnenrente“ …

Nach dem im Prospekt ausgewiesenen Konzept von Astom Energy Systems GmbH sollten die Anleger Solarmodule erwerben und diese sofort wieder an die Firma mit einer Laufzeit von zehn Jahren zurück vermieten. Dadurch sollten die Investoren sichere Einnahmen generieren. Die Firma Astom Energy Systems GmbH wiederum soll Module in Solarparks in Italien, Rumänien und Kroatien verbaut haben.

Vertrieben wurden die Astom-Produkte hauptsächlich durch die Firma Brokers Conzept GmbH & Co. KG, eine von Herrn Thomas Englert geführte Vertriebsgesellschaft . Thomas Englert ist negativ bekannt geworden als Chef der Firma Cashmaxx KG, die jahrelang am Zweitmarkt dubiose Geschäfte mit Lebensversicherungen und Bausparverträgen betrieben hat, bevor die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deren Geschäftstätigkeit untersagt hat.

Auf der entsprechenden Website wurde die Investition als „ein echter Sachwert -Totalverlust ausgeschlossen“ beworben. So heißt es u.a. auf einem Firmenflyer mit der Überschrift „Sonnenrente 2014 - krisensicheres Investment mit Garantie“:

  1. 1. Gesetzlich garantierte Einspeisevergütung
  2. 2. Sichere hohe Einnahmen
  3. 3. Ohne Kursschwankungen unabhängig von Börsen
  4. 4. Garantierte monatliche Auszahlung zehn Jahre lang !

Hervorgehoben wird hierbei weiter, dass der Mietvertrag auf zehn Jahre zuzüglich einer Schlusszahlung angelegt sei, keine Wartungs- oder Entsorgungskosten entstehen würden und dass eine zehnjährige vollständige Garantie auf Hardware und zudem eine Stromausfallversicherung gegeben sein soll.

Unter der Überschrift „Sonnenrente Photovoltaik für jeden!“ werden dem Anleger garantierte Einnahmen durch die EU mit der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlagen in Italien, Rumänien und Kroatien zugesichert mit einem „Full-Service“ und hohen qualifizierten „Top-Produktpartnern“.

Eigentumsfrage ungeklärt …

Völlig ungewiss ist im rechtlichen Sinne, ob die Anleger tatsächlich Eigentümer der Module geworden sind. Die Firma Astom Engergy Systems GmbH hat nämlich lediglich eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung übermittelt mit dem Hinweis, dass die Lieferung nach Italien erfolge. Es fehlt somit an einer konkreten Bezugsmöglichkeit zu den erworbenen Modulen.

Darüber hinaus gibt es einen Mietvertrag, der zwar zwischen dem Anleger und der Astom Energy Systems GmbH geschlossen wurde. Ausweislich dieses Mietvertrages erhält der Mieter während der Bauphase monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 720,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Mietverhältnis soll aber erst beginnen, wenn die Module verbaut sind und sich die dazugehörige Photovoltaikanlage am Netz befindet. Daneben stimmt der Anleger zu, dass seine Module an die Astom Holding Italy komplett für zehn Jahre vermietet werden.

Seltsame Rückabwicklung angeboten ...

Kurz danach erhielten die Anleger Schreiben der Astom Energy Systems GmbH, wonach die Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgen soll. Die Rückabwicklung wurde mit angeblichen Änderungen und Kürzungen begründet, teilweise mit Problemen mit örtlichen Behörden – allesamt bis heute nicht nachvollziehbar. Die Anleger sollten 85 % des ursprünglichen Kaufpreises erstattet erhalten – bis heute hat kein Anleger jemals Geld gesehen. Sie wurden immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen hingehalten, bis heute ist es nicht zu einer Rückabwicklung oder gar einer Rückzahlung der Anlegergelder gekommen.

Schadenersatzansprüche geltend machen …

Für sämtliche Mandanten der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt wurden die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet.

Zudem sind in den allermeisten Fällen erhebliche Beratungsfehler festgestellt und entsprechend Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Vermittler und Berater geltend gemacht worden. Nur mit solchen Schadenersatzansprüchen erhalten die Investoren ihren kompletten bislang erlittenen Schaden ersetzt.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht

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01.02.2019
Patrick Zagni
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