Landgericht Konstanz verurteilt Bank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Gute Möglichkeiten, bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück zu fordern


Verbraucher können erhebliche Rückzahlungen in Anspruch nehmen

Verbraucher, die Immobiliendarlehensverträge nach dem 20.03.2016 abgeschlossen haben und bei vorzeitiger Rückzahlung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen mussten, haben in zahlreichen Fällen gute Chancen, diese ganze oder teilweise zurückzuerlangen. Das Urteil des Landgerichts Konstanz ist auf nahezu alle Fallkonstellationen anwendbar.

 

Vorfälligkeit bei vorzeitiger Rückzahlung …

 

Grundsätzlich kann bei der berechtigten vorzeitigen Rückzahlung eines Immobiliendarlehens eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung anfallen (§ 502 BGB).

Allerdings machen hierbei Banken gerne Fehler, selbstverständlich nur zu Lasten des Verbrauchers - etwa wenn Kündigungsrechte oder die Zinsbindungsdauer des Darlehensnehmers nicht beachtet wurden, Sondertilgungsrechte nicht in die Berechnung einflossen u.ä.

Nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung u.a. dann ausgeschlossen, wenn die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. Das Landgericht Konstanz hat in seinem Urteil vom 08.12.2020 (Az.: C 4 O 155/20) festgestellt, dass die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag nicht ausreichend sind, weil weder darauf hingewiesen wird, dass die Bank nur für die Zeit bis zur erstmöglichen Kündigung des Darlehensvertrages durch die Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, noch darüber, dass bei der Berechnung erlaubt ist, Sondertilgungen mindernd zu berücksichtigen. Beide Umstände haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.

Aktuell kommt dann auch noch der umstrittene Ansatz von Negativzinsen bei der sogenannten Aktiv-Passiv-Berechnung hinzu, der dazu führt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung die Zinsen bis zum Ende der Zinsbindung übersteigt.

 

Zur Bedeutung dieses Urteils …

Die Entscheidung des LG Konstanz hat enorme Auswirkungen, weil diese Angaben in den meisten Darlehensverträgen fehlen, bspw. In nahezu sämtlichen Verträgen der Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken, Sparda Bank, PSD und VR Banken). Die Banken müssen sich daher auf eine neue Welle von Forderungen nach Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen oder Nichtabnahmeentschädigungen einstellen.

 

Weitere Möglichkeiten zur Rückerstattung …

 

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden bzw. bereits bezahlte Entschädigungen zurückzuverlangen. Bspw. durch einen Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages, wenn entweder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist oder der Darlehensvertrag nicht sämtliche Pflichtangaben enthält.

 

Bereits OLG Frankfurt a.M. hatte die Commerzbank AG verurteilt …

 

Auch das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2020 (Az.: 17 U 810/19) die Information der Commerzbank AG für unzureichend erachtet und auch diese zur Rückzahlung der erhaltenen Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.

 

Verjährung beachten …

 

Auch bei der Rückforderung solcher Zahlungen muss natürlich die Verjährung beachtet werden, es gilt auch hier die dreijährige Verjährungsfrist. Mithin können also noch in diesem Jahr sämtliche Vorfälligkeitsentschädigungen zurück gefordert werden, die 2018 oder später bezahlt worden sind.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt und Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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05.05.2021
Patrick Zagni
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