Die Münchner Bank entwickelte Ende der 80er Jahre den Ehrgeiz, die grösste Immobilienbank Europas zu werden. Dazu beteiligte sie sich mit dubiosen Finanzierungen an tausenden von sog. Schrottimmobilien, was zu zahlreichen Klagen geführt hat.

Beispielsweise erklärte das OLG Nürnberg die Zwangsvollstreckung der HVB gegen einen Käufer einer überteuerten Wohnung für unzulässig: die Bank habe "instititionell" mit dem Vermittler, der falsch beraten habe, zusammen gearbeitet.

Auf der Warnliste von Stiftung Warentest seit Januar 2007.