Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage erhoben; Schadenersatz prüfen lassen

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen Franz Landerer, dem Initiator der Victory Medienfonds, Anklage wegen Betruges, Untreue und Steuerhinterziehung erhoben. Er soll Versicherungsprämien in Millionenhöhe in die eigene Tasche geleitet haben. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, falsche Steuererklärungen für Fonds eingereicht und Lizenzeinnahmen an Anleger anderer Fonds ausgeschüttet zu haben, die ihnen gar nicht zustanden. ...

Victory Media hat 24 geschlossene Fonds aufgelegt, an denen sich etwa 8.000 Anleger mit rd. EUR 350 Mio. Kapital beteiligt hatten. Bei diesen Medienfonds war vorgesehen, dass der in Holland ansässige Produktionsdienstleister und Lizenznehmer Global Productions Holland B.V. den Fonds den Rückfluss von mindestens 50 % der Filmproduktionskosten garantierte. Diese Firma sollte sich ihrerseits durch eine Erlösausfallversicherung absichern.

Die Staatsanwälte fanden nunmehr heraus, dass enge personelle Verflechtungen zwischen dem vorgenannten Lizenznehmer Global Productions Holland B.V. und der Versicherung bestanden. Von ihr sollten etwa EUR 3,0 Mio. Versicherungsprämien an den Initiator der Victory Medienfonds zurückgeflossen sein.

Davon erfuhren die Anleger der betroffenen Fonds Victory 11, 12, Millenium I und II sowie Victory 16 allerdings nichts.

Bei dem Victory Media Fonds 20 und 22 zweifelt die Staatsanwaltschaft an der Herstellereigenschaft – ein wichtiger Aspekt, der sich auf die steuerliche Einstufung der Anleger durch das Finanzamt auswirkt. Außerdem seien wegen des Austausches eines Filmprojekts falsche Angaben zu den Betriebsausgaben der Fondsgesellschaft gemacht worden.

Zudem werfen die Ermittler Franz Landerer vor, dass Ausschüttungen für die Fonds 18 bis 20 tatsächlich aus Geldern der Fonds 20 und 22 stammten.

Im Februar 2008 hat die Fondsverwaltung der Fonds 5, 6, 8 und 9 Anleger bereits aufgefordert, Ausschüttungen zurückzuzahlen, weil das Geld vermutlich aus späteren Fonds stammte.

Wir gehen davon aus, dass auf die Anleger der Victory Medienfonds noch einiges weitere auf sie zukommt. Neben dem Verlust ihres eingesetzten Kapitals müssen sie nun auch noch erhebliche Steuernachzahlungen befürchten und zudem sind sie der Gefahr ausgesetzt, erhaltene Ausschüttungen möglicherweise zurückzahlen zu müssen.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg hat gezeigt, dass die Anleger bereits mit falschen Prospektangaben getäuscht worden sind. Leistungsbilanzen sind durch vermeintlich erwirtschaftete Renditen, die tatsächlich aber aus Anlegergelder stammten, geschönt worden.

Ins Visier der Staatsanwaltschaft sind in den vergangenen Jahren mehrere Initiatoren von Medienfonds geraten. Im bislang spektakulärsten Fall um den Medienfondsanbieter VIP wurden bereits hohe Haftstrafen ausgesprochen.

Wir raten geschädigten Medienfondsanlegern an, ihre etwaigen Schadenersatzansprüche dringendst fachkundig prüfen und geltend machen zu lassen.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht