Ausschüttungen werden eingestellt, Nachschüsse drohen; Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Noch bis vor kurzem wurden Schiffsbeteiligungen als sichere und vor allem renditestarke Kaiptalanlagen an den Mann gebracht. Die Zahl der Pleiten steigt ständig, wie die Fälle der Embdena Partnership AG zeigen. Für Insider keine grosse Überraschung, für die Anleger ein herbes Erwachen. ...

Immer mehr besorgte Anleger von Schiffsfonds suchen Rechtsrat, nachdem sich die Mitteilungen ständig mehren, daß wieder einmal ein Schiff still gelegt werden mußte, somit erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen oder gar Insolvenz beantragt werden musste. In der Kanzlei ZagniRechtsanwalt werden momentan erste Gerichtsverfahren, insbesondere gegen die damaligen Anlageberater, vorbereitet, da in der Regel nicht ordnungsgemäß über sämtliche Risiken aufgeklärt worden sind.

Erste Insolvenzen ....

Eine Umfragte der Zeitschrift "Fondszeitung" hat ergeben, daß mindestens 70 Schiffsfonds bereits notleidend geworden sind. Erste Insolvenzanträge mussten gestellt werden, aktuelle Beispiele sind die Pleiten der Schiffe MS "Hannes C" und MS "Carl C", beide aus dem Emissionshaus Embdena Partnership AG aus Emden (Ostfriesland), die erst 2004 bzw. 2005 aufgelegt worden sind.

Zahlreiche weitere Schiffe wie die MS "John Mitchell" liegen seit Monaten ohne Aufträge im Hafen, verursachen damit nur Kosten ohne entsprechende Einnahmen. Die Gesellschafter sollen Nachschüsse leisten, obwohl ein vernünftiger und vor allem nachhaltiger Sanierungsplan nicht vorliegt. Seit Jahren werden die Prognoseziele nicht erreicht, Ausschüttungen blieben im Gegensatz zu anderen Anbietern aus, Leistungsbilanzen wurden erst nach Jahren veröffentlicht. Die optimistischen Prognosen in den Prospekten wurden größtenteils nicht einmal ansatzweise erreicht.

Zur selben Zeit erwischte es die

MS "Charline" von Fafa Capital oder der

HCI-Fonds "Shipping Select 15" mit dem Containerschiff "Mar Catania".

Laut einer neueren Studie der Fonds-Ratingsagentur Scope mussten in den vergangenen Monaten bereits 13 Schiffsgesellschaften Insolvenz anmelden, weitere 33 erarbeiteten Sanierungskonzepte. Letztere gehen ohnehin meistens zu Lasten der Anleger, da nicht nur Ausschüttungen eingestellt werden, sondern bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurück gefordert werden !

Auch das Fondshaus Hamburg hat bei zahlreichen Schiffsbeteiligungen Sanierungsbedarf. Bei den Fonds FHH 21 und FHH 29 sind Nachzahlungen der Gesellschafter bereits erfolgt. Nachschüsse der Anleger benötigen auch die FHH 22 "MS Hamilton Strait" und FHH 24 "MS Hudson Strait" sowie 4 weitere FHH-Fonds.

Auch für die Gebab-Schiffe "MS Champion", "MS Elisabeth" und "MS Eyrene" sind Sanierungskonzepte beschlossen worden, für neune weitere Gebab-Fonds ist die Liquidität lediglich bis zum ersten Quartal 2010 gesichert.

Atlantic führt derzeit Gespräche mit finanzierenden Banken, um eine Aussetzung der Tilgung zu erreichen. Bei der MPC Capital sind von insgesamt 206 Fondsschiffen momentan 13 Containerschiffe ohne Beschäftigung.

Anleger werden zu Rückzahlungen aufgefordert ...

Das Emissionshaus Lloyd Treuhand GmbH fordert die Gesellschafter der "MS Wehr Weser" und der "MS Emilia Schulte" zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen auf. Andernfalls sei die Sanierung gescheitert und müssten die Schiffe verkauft werden.

Bis zu 35 % sollen die Gesellschafter der "MS Siefke", der "MS Peter", "MS Daniela" und "MS Inga" des Hamburger Emissionshauses HEH zahlen.

Auf unfreundliche Art und Weise werden aktuell die Anleger diverser Schiffsbeteiligungen der Dr. Peters-Gruppe aufgefordert, die in der Vergangenheit geleisteten Ausschüttungen zurück zu zahlen. In einem formlosen Schreiben wird den Kommanditisten ".... die als Darlehen zu behandelnden gewinnunabhängigen Ausschüttungen des Fonds" gekündigt und eine Zahlungsfrist gesetzt. Nach unseren bisherigen Informationen handelt es sich hierbei um die Schiffsbeteiligungen

"DS Rendite-Fonds Nr. 27 MS Cape Bonavista GmbH & Co. Containerschiff KG",

"DS Rendite-Fonds Nr. 28 MS Cape Brett GmbH & Co. Containerschiff KG",

"DS Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG",

"DS Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG",

"DS Rendite-Fonds Nr. 39 MS Cape Horn GmbH & Co. Containerschiff KG",

"DS Rendite-Fonds Nr. 47 MS Cape Norman GmbH & Co. Containerschiff KG",

"DS Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG" sowie

"DS Rendite-Fonds Nr. 50 MT Cape Banks GmbH & Co. Tankschiff KG".

Weitere Dr. Peters-Fonds werden folgen, da auch die "DS Rendite-Fonds Nr. 43 MS Cape Natal GmbH & Co. Containerschiff KG", "DS Rendite-Fonds Nr. 46 MS Cape Spencer GmbH & Co. Containerschiff KG", "DS Rendite-Fonds Nr. 49 MS Cape Sorrell GmbH & Co. Containerschiff KG" und "DS Rendite-Fonds Nr. 57 MS Cape Spear GmbH & Co. Containerschiff KG" in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken.

Wir raten den von uns vertretenden Mandanten ab, diesen Zahlungsaufforderungen nachzukommen, zumal es im internen Verhältnis zwischen Anleger und Gesellschaft keine Zahlungsverpflichtung gibt und die Fondsgeschäftsführung bislang die Erklärung schuldig blieb, wie die Fonds nachhaltig saniert werden sollen. Ein Darlehensvertrag wurde jedenfalls mit den Gesellschaftern nicht geschlossen.

Oftmals wird zusätzlich eine Kapitalerhöhung gefordert, was zu Nachschüssen der Gesellschafter führen kann. Auch diese Ansprüche sind zumindest ohne nähere Erläuterungen zurückzuweisen, zumal ein solcher Anspruch ohne entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag nicht existiert.

Die vermeintlich sicheren Anlagen stellen sich nunmehr - für zahlreiche Anleger neu - als hochriskante unternehmerische Beteiligungen heraus, der Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist Relaität geworden.

Angesichts dieser Informationsdefizite stehen die damaligen Berater verstärkt im Fokus der Anleger. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muß der Berater auf seine fehlenden oder unzureichenden Informationen hinweisen und zudem über sämtliche Risiken aufklären - unterlässt er diese Hinweise, macht er sich u.U. schadenersatzpflichtig.

Verschwiegen wurden in den vorvertraglichen "Beratungsgesprächen" nahezu immer die Provisionen, die die Emissionshäuser an den Vertrieb bezahlten. Auf diese sogenannten kick-backs muß der Berater nach Ansicht des BGH allerdings den Anleger ungefragt aufklären - unterlässt er diesen Hinweis, kann sich der Anleger schadlos halten (wie verweisen auf den Artikel auf dieser website).

Die Kanzlei ZagniRechtsanwalt vertritt zahlreiche geschädigte Anleger von Schiffsbeteiligungen sowohl gegenüber den damaligen Vermittlern / Beratern als auch gegenüber den Emissionshäusern, Prospekt- und sonstigen Verantwortlichen und versucht, Schadenersatz für die Anleger zu erhalten bzw. Zahlungsansprüche des Gesellschaften abzuwehren. In den Insolvenzverfahren übernimmt die Kanzlei die Forderungsanmeldungen gegenüber dem Insolvenzverwalter.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht