Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG verliert Rechtsstreit; Schadenersatzansprüche bejaht


Die Gebau AG hatte in den Jahren 1984 bis 2005 unter der Bezeichnung „Medico Immobilien Fonds“ zahlreiche geschlossene Immobilienfonds aufgelegt. An den insgesamt 52 Fonds sollen sich 15.000 Anleger mit einem Zeichnungskapital von insgesamt rund EURO 385 Mio. als Gesellschafter beteiligt haben. Von den derzeit noch bestehenden 38 Medico Immobilien Fonds befinden sich zahlreiche in teilweise erheblicher wirtschaftlicher Schieflage ....

So können bei der überwiegenden Zahl der Fonds, die allesamt in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) aufgelegt wurden, keine oder nur geringe Ausschüttungen an die Gesellschafter geleistet werden. Teilweise weichen die tatsächlichen Ausschüttungen bis zu 38 % von den prospektierten Ausschüttungen ab.

Die von der Gebau AG übernommene Mietgarantien sind zum Teil bereits abgelaufen, was zu einer drastischen Verschlechterung der Vermietungssituation und somit zu einer Reduzierung der Mieteinnahmen geführt hat.

Vermittelt wurden die Medico Immobilien Fonds hauptsächlich von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG und der Strukturvertriebsgesellschaft Bonnfinanz AG.

Bei Durchsicht der Verkaufsprospekte fallen zudem einige Unstimmigkeiten im Hinblick auf die getroffenen wirtschaftlichen Prognosen auf, da die dort prognostizierten Mietsteigerungen unter Berücksichtigung der Standorte der Immobilien als unrealistisch anzusehen sind. Nur durch diese zu hoch angesetzten Mieteinnahmen hat bei vielen dieser Immobilienfonds überhaupt eine Deckung der Ausgaben und Ausschüttungen rechnerisch dargestellt werden können.

Bei einigen der Medico Immobilien Fonds betragen zudem die sogenannten weichen Kosten (Kosten für den Vertrieb und die Prospekterstellung) mehr als 30 % der Gesamtinvestitionssumme und sind somit branchenunüblich hoch.

Nach unserer Ansicht handelt es sich bei den Medico Immobilien Fonds um Kapitalanlagen mit hohem wirtschaftlichen Risiko. So stellt sich wie bei jeder Kommanditgesellschaft die teilweise Existenz bedrohende Frage, ob es sich bei den erhaltenen Ausschüttungen um tatsächliche Renditen oder um sog. gewinnunabhängige Entnahmen handelte, durch die die Kommanditeinlage vermindert wird.

Dies hat z.B. bei Insolvenz der Fondsgesellschaft zur Folge, dass die Gesellschafter nicht nur ihre Einlage verloren haben, sondern auch noch die erhaltenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen unter Umständen an die Insolvenzmasse zurückzahlen müssten.

Neben der Inanspruchnahme der Gebau AG als Prospektverantwortliche kommen für die Anleger insbesondere Schadenersatzansprüche gegen den Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG sowie gegen die Bonnfinanz AG wegen Falschberatung in Betracht.

Aufgrund der erwiesenen institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen dem Initiator der Medico Immobilien Fonds und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG bzw. der Bonnfinanz AG waren diese gegenüber den Anlegern zu einer Aufklärung über die mit der Fondsbeteiligung einhergehenden teilweise erheblichen Risiken verpflichtet gewesen.

Diese Rechtsauffassung wird durch erste Urteile bestätigt. So wurde die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG vom Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14.02.2008 wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken einer Beteiligung an der Medico Immobilien Fonds Nr. 33 KG zur Zahlung von Schadenersatz Zug um Zug gegen Rückabtretung der Gesellschaftsanteile verurteilt.

Nach unserem Kenntnisstand bleiben derzeit die MEDICO FONDS Nr. 20 bis einschließlich Nr. 52 hinter den prospektierten Erwartungen zurück.

Geschädigten Anlegern wird deshalb dringend angeraten, ihre Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechts­an­walt / Fach­an­walt für
Bank- und Kapitalmarktrecht