Schadenersatz aufgrund Beratungsfehlern möglich; Verjährung beachten !

Auch Monate nach dem Konkurs der Investmentbank Lehman Brothers Mitte September 2008 hält die Hängepartie um deren Zertifikate weiter an. Hierzulande zittern Anleger um einen Betrag in Millionenhöhe. Das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) in Berlin schätzt, dass deutsche Kleinanleger alleine einen dreistelligen Millionenbetrag durch die Lehmann-Pleite verloren haben.

Sie warten bislang vergeblich auf eine Antwort, wie es nun weiter gehen soll. Tatsache ist und bleibt, dass der Handel mit Lehman-Papieren weiter ausgesetzt ist.

Garantiegeberin der in Deutschland offerierten Titel war zumeist die Lehman Brothers Holding Inc. gewesen, die nach US-Recht Konkurs anmeldete und Gläubigerschutz beantragte (Chapter 11). Inwieweit Kunden aus Deutschland Chancen auf Zahlungen aus der Konkursmasse haben, lässt sich derzeit kaum abschätzen. Auf Nachfrage war die Emittentin zu keiner Aussage bereit.

Es besteht im momentanen Stand die Befürchtung, dass die Käufer der etwa 200 in Deutschland gehandelten Lehman-Zertifikate möglicherweise leer ausgehen. Die teilweise mit „100 Prozent - Kapitalschutz“ beworbenen Zertifikate der insolventen US-amerikanischen Investmentbank sind, wie sämtliche Zertifikate, in der Insolvenz des Emittenten nicht geschützt. Es droht demnach ein Totalverlust, da keine Einlagensicherung eingreift.

Während nämlich beispielsweise Fonds als Sondervermögen bei der Insolvenz des Anbieters geschützt sind, können Zertifikate als Schuldverschreibungen im Falle der Insolvenz des Emittenten komplett wertlos werden.

Allerdings stellt sich in zahlreichen Fällen die Frage, ob nicht ein Beratungsfehler der Bank oder des Vermögensverwalters vorliegt, die zum Kauf oder Halten der Zertifikate geraten haben. Schließlich wütet die Finanzkrise bereits vor dem Zusammenbruch von Lehman Brothers. Spätestens seit Anfang 2008 hätte der Anlageberater deutlich auf das Risiko des Totalausfalls hinweisen müssen.

Insoweit ist auf die EU-Richtlinie MiFID hinzuweisen, die Anlageberater und Vermögensverwalter verpflichten, die Risikobereitschaft und die Anlageziele des Kunden zu erkunden, dies sodann in den Anlageempfehlung zu berücksichtigen sowie „anlage- und anlegergerecht“ umfassend über sämtliche Risiken aufzuklären.

Das Beispiel der Pleite von Lehman Brothers zeigt einmal mehr, wie schwer es ist, finanzielle Probleme eines Emittenten rechtzeitig zu erkennen und einzuordnen. So war in diesem Fall das Bonitätsrating durch Standard & Poor´s noch bis zum Tag des Zusammenbruchs positiv - erst nach der Insolvenz stufte die Agentur die Finanzkraft herab.

Ein Indikator, der besser die Meinung der Marktteilnehmer darstellt, sind die Credit Default Swaps (CDS), also die Prämien für Kreditausfallrisiken. Sind sie sehr teuer bzw. steigen sie an, bewertet der Markt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls als hoch ein und drückt somit die Erwartung für ein erhöhtes Konkursrisiko aus.

Zuletzt haben die Prämien gerade für Investmentbanken stark zugelegt: während der CDS etwa bei der Dresdner Bank AG 90 Basispunkte betrug, sind es beim Morgan Stanley 787 gewesen !

Credit Default Swaps geben üblicherweise eine aktuellere Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens im Vergleich zu Bonitätsnoten. CDS reagieren sehr zeitnah auf Veränderungen des Marktes und die damit einhergehenden Veränderungen der Liquidität eines Unternehmens

Anleger finden tagesaktuelle Daten auf der Derivate-Website von BNP Paribas. Die Großbank veröffentlicht hier die aktuellen CDS-Preise und Bonitätsratings der großen internationalen Banken (weitere Infos unter: www.derivate.bnpparibas.de).

Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, sich mit Hilfe eines Ombudsmannverfahrens mit den Geldinstituten außergerichtlich zu vergleichen. Bei einem Scheitern eines derartigen Versuches gibt es selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, den Gerichtsweg zu beschreiten.

Wir raten Geschädigten an, ihre etwaigen Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Anleger sollten aber die Verjährumng ihrer Ansprüche beachten ! Nach § 37 a WpHG verjähren Schadenersatzansprüche gegen Wertpapierdientsleistungsunternehmen (wie Banken) taggenau 3 Jahre ab Kauf.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht