Anleger müssen Steuern nachzahlen; Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Nach einem Bericht des "Spiegel" stehen Steuervergünstigungen für Flugzeugfonds auf der Kippe. Damit drohen Anlegern Steuernachzahlungen an das Finanzamt in Millionenhöhe. Somit droht nach den Medienfonds eine weitere bislang beliebte Form von "Steuersparfonds" wirtschaftlich das Aus. ...

Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, Vergünstigungen für so genannte "Vermögen verwaltende Flugzeugfonds" rückwirkend nicht mehr anzuerkennen. Es bezieht sich auf ein Urteil des Bundefinanzhofes aus dem Jahr 2007, die die Flugzeugfonds als Gewerbe einstufte mit der Folge der Gewerbesteuerpflicht.

Es stellt sich nunmehr die Frage, wer für den Schaden aufkommen soll bzw. muß, der von den Finanzämtern droht. Dies vor allem mit dem Hintergrund, daß der Bundesfinanzhof bereits 1985 und 2000 zur Frage Stellung genommen hat, ab wann ein Steuerpflichtiger als "Händler" einzustufen ist und dementsprechend Gewerbesteuer zahlen muß.

Ein versierter Anlageberater hätte angesichts der fiskalischen Unsicherheit auf das steuerliche Risiko hinweisen müssen. In keinen der uns bekannten Fälle wurden die Anleger aber auf diese Risiken hingewiesen.

Insbesondere für die damaligen Anlageberater stellt sich somit die Frage, inwieweit diese Entwicklung für Flugzeug(leasing)fonds absehbar gewesen ist und somit eine Pflicht für die Berater bestand, auf diese steuerrechtlichen Unsicherheiten hinzuweisen.

Diese Pflichtverletzung kann sodann zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen mit der Folge, daß er seinen gesamten Schaden ersetzt erhält.

Wir raten betroffenen Anlegern an, ihre Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

 

Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht