Manager in Untersuchungshaft: Gelder veruntreut; Anlegern droht Totalverlust

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen die Fondsgesellschaft K 1 und ihren Gründer Helmut Kiener wegen des Verdachts auf schweren Betrug und Untreue, mindestens EUR 280 Mio. sollen institutionelle und private Anleger verloren haben. Wegen Fluchtgefahr sitzt der Manager in Untersuchungshaft. Anleger sollten ihre Ansprüche auf Schadenersatz zeitnah prüfen lassen. ...

Damit hat Deutschland womöglich seinen ersten Hedgefonds-Skandal. Jedenfalls entlarvt dieser Fall wieder einmal die Schwächen der Finanzaufsicht und die Spielermentalität der involvierten Banken.

Der Initiator Helmut Kiener hat es durch zahlreiche Umfirmierungen seiner Fonds, Änderungen der Fondskonstruktionen und der Verlagerung seines Sitzes auf die British Virgin Islands geschafft, sich der deutschen Finanzaufsicht zu entziehen. Seit 2001 ging die Finanzaufsicht gegen die Kiener-Fonds vor - im Ergebnis vergeblich.

Kritische und negative Presse seit Jahren bekannt

Kritik und Zweifel an den Geschäften des Helmut Kiener gibt es seit Jahren. Bereits 1994 untersagte ihm das Landgericht Hamburg unter Androhung von Ordnungshaft, weiterhin Kunden für sein Finanzprodukt zu werben. Im Jahr 1998 warnte kapitalmarkt-intern eindringlich vor den Kiener-Fonds, da dort steuerfreie Gewinne von 60 % in Aussicht gestellt wurden !

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß der Anlageberater seine Kunden aber auf fundierte negative Presse hinweisen, ansonsten macht er sich schadenersatzpflichtig.

Zahlreiche private Anleger betroffen

Neben den Großbanken sind auch viele private Anleger betroffen. Kiener hat zahlreiche Investmentprodukte verkauft, die sich bei der Rendite immer an seinen K 1 - Fonds orientierten. Alleine in ein Indexzertifikat, das von der britischen Bank Barclays ausgegeben wurde, sollen deutsche Anleger etwa EUR 50,0 Mio. investiert haben.

Die Zahlungen an die Anleger sind aber bereits lange vor der Verhaftung Kieners eingestellt worden. Beispielsweise wurden die Auszahlungen für K 1 - Genussrechte bereits im Mai 2009 ausgesetzt.

Erhebliche Innenprovisionen geflossen

Neben Helmut Kiener selbst haben vor allem die Vermittler gut verdient. Neben dem von den Anlegern bezahlten Ausgabeaufschlag (bei Genussrechten in der Regel 5 %) erhielten diese noch zusätzlich jährliche Provisionen und eine Gewinnbeteiligung.

Es ist bislang kein Fall bekannt worden, wonach ein Berater seinen Kunden vor Vertragsabschluß auf die versteckten Innenprovisionen (sog. kick-backs) hingewiesen hat. Nach der BGH-Rechtsprechung ist ein Anlageberater allerdings verpflichtet, die Kunden ungefragt über die Höhe dieser Rückvergütungen aufzuklären.

Noch ist derzeit unklar, wie viel Geld die Anleger verloren haben. Ansprüche auf Schadenersatz können neben den Verantwortlichen der K 1 Group auch gegen die damaligen Anlageberater wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Insoweit sollte jeder Anleger seine individuellen Ansprüche fachkundig prüfen lassen.

Die Kanzlei ZagniRechtsanwalt vertritt bereits zahlreiche Geschädigte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht