OLG Bamberg spricht Anleger Schadenersatz zu


Mit Urteil vom 21.04.2008 hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg die Kitzinger Steuerberatungsgesellschaft HVS Treuhand GmbH verurteilt, einem Anleger der „Care Life Trust I AG & Co. KG“ Schadenersatz zu leisten. Mit dieser Entscheidung wurde ein entgegenstehendes Urteils des Landgerichts Würzburg abgeändert. Dem klagenden Anleger wurde ein Schadenersatzbetrag von EURO 29.400,00 zugesprochen. ...

 

Die Care Life Trust I AG & Co. KG bot im Zeitraum 2004 bis 2005 Anlegern Beteiligungen als mittelbarer Kommanditist an. Dies bedeutet, dass die Anleger ihre Beteiligungen an der Kommanditgesellschaft (KG) über eine zwischengeschaltete Treuhänderin, hier der Treuhandgesellschaft HVS Treuhand GmbH mit ihrem Geschäftsführer Stefan Sebold, halten.

Ab Mitte 2005 wurde dann die Folgebeteiligung „Care Life Investment Trust II AG & Co. KG“ vertrieben.

Das Besondere an diesen Beteiligungsmodellen war, dass die Gelder der Anleger in Immobilien und im besonderen Maße in Pflegeheime und Kliniken investiert werden sollten, wie es auch der Name der Gesellschaften bereits nahe legt. Dabei wurde den Anlegern in den Beteiligungsvarianten „Growth-Lux“ und „Growth-S“ eine 100 %-ige Kapitalgarantie sowie eine garantierte Verzinsung versprochen.

Bei solchen Versprechen handelt es sich aber seit einer Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) zum 01.01.1998 um Bankgeschäfte, für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig ist.

Da die CARE LIFE II eine solche Erlaubnis aber nicht besaß, wurde ihr von der BaFin am 31.03.2006 der Geschäftsbetrieb untersagt und ein Insolvenzverwalter mit der Abwicklung der Geschäfte beauftragt.

Nahezu folgerichtig wurde nunmehr am 11.03.2008 vom Amtsgericht Würzburg über das Vermögen der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Fraas (Würzburg) zum Insolvenzverwalter bestellt. Bis zum 15.05.2008 sollen die Anleger nunmehr ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Demzufolge haben die betroffenen Kapitalanleger nicht mehr viel Zeit und sollten unbedingt einen fachkundigen Rechtsanwalt einschalten, der entsprechende Erfahrungen in vergleichbaren Insolvenzverfahren verfügt.

Im Zusammenhang mit der Abwicklungsverfügung der BaFin nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges, Untreue und des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte auf, die zur Erhebung einer Anklage gegen den Initiator und Vorstand der CARE LIFE AG (Helmstadt), Roland Martin, und dem Geschäftsführer der HVS Treuhand GmbH, Stefan Sebold, geführt haben.

Dabei stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass von den Einzahlungen der Anleger nur geringe Werte sichergestellt werden konnten.

Dies hat auch in zivilrechtlicher Hinsicht Konsequenzen: Aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten geht eindeutig hervor, dass die Unternehmensverantwortlichen der CARE LIFE-Gruppe schadenersatzpflichtig sind. Zur Wahrnehmung von Schadenersatzansprüchen empfiehlt die Staatsanwaltschaft den betroffenen Anlegern die Einschaltung von Rechtsanwälten.

Vor diesem Hintergrund wurde die Treuhandgesellschaft HVS GmbH verklagt und vom OLG Bamberg zu Schadenersatz verurteilt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestehen für Beteiligungstreuhänder im Zusammenhang mit Publikumsgesellschaften umfangreiche Aufklärungspflichten, die sich auch auf mögliche Risiken für die Anleger erstrecken. Diese Pflichten sah der klagende Anleger insbesondere in Bezug auf das Angebot eines illegalen Geschäfts (Verstoß gegen das KWG) verletzt. Zwar teilte das LG Würzburg als erste Instanz diese Ansicht nicht, zumal sie sich auf eine Klausel im Emissionsprospekt berief, wonach die HVS Treuhand GmbH gerade nicht über Risiken aufklären müsse.

Dieser Ansicht schloss sich das OLG Bamberg glücklicherweise nicht an. Dieses sah zu Recht die Aufklärungspflichten über möglicherweise bestehende Verbote von der Klausel im Prospekt gerade nicht erfasst und sprach dem Anleger Schadenersatz zu.

Die Care Life Trust I AG & Co. KG kam der Untersagung durch die BaFin durch eine Sitzverlegung in die Schweiz Anfang 2006 zuvor. Es steht zu befürchten, dass gleichwohl auch die Rechtsnachfolgerin der CARE LIFE I AG, die CARE LIFE AG (Zürich) wohl nicht die verbotenen Zusagen einhalten wird.

Die Kapitalanlagen der CARE LIFE - Gruppe wurden größtenteils über die GK Finanz AG (Bad Mergentheim) und die Provenum GmbH (Heilbronn) vertrieben. Häufig wurde den Anlegern in den vorvertraglichen Beratungsgesprächen vorgetäuscht, dass sie eine sichere Kapitalanlage erwerben würden, die auch zur Altersvorsorge geeignet wäre. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, haften auch die Vertriebsgesellschaften bzw. die Vermittler persönlich gegenüber den geprellten Anlegern auf Schadenersatz.

Der Bundesgerichtshof verlangt in ständiger Rechtsprechung von Anlagevermittlern und -beratern eine eigenständige Überprüfung der Plausibilität eines Anlageangebots sowie der Seriosität und Bonität der kapitalsuchenden Gesellschaft. Da ein unerlaubtes Angebot wie das vorliegende aber nicht plausibel sein kann, steht unseres Erachtens den getäuschten Anlegern gegen die Vertriebsgesellschaft bzw. den Beratern Schadenersatzansprüche zu.

Wir warnen abschließend eindringlich vor Empfehlungen ehemaliger Vermittler, einer so genannten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) einer Anwaltskanzlei beizutreten. Diese wird grundsätzlich keine Schadenersatzansprüche gegen die Vertriebsgesellschaft bzw. die Vermittler verfolgen. Diese ARGE ist eine Kooperation zwischen Vermittlern und der Kanzlei zum Nachteil der Anleger !

Wir raten sämtlichen geschädigten Anlegern an, ihre etwaigen Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Die Kanzlei ZagniRechtsanwalt vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger insbesondere gegen Vertriebsgesellschaften oder Vermittler.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht