Den vier Prozesskostenfonds der Juragent AG droht das wirtschaftliche Aus und den Anlegern damit herbe Verluste

Die vom ehemaligen Juragent-Vorstand Mirko Heinen zwischen 2001 und 2005 aufgelegten Fonds (Prozeßkostenfonds PKF I bis IV) befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage, weil mit dem eingesammelten Anlegerkapital von rd. 80 Mio. EURO kaum Prozesse, sondern u.a. Boxkämpfe und Diskotheken finanziert wurden. Der frühere Chef Mirko Heinen muß sich daher vor dem Landgericht Berlin wegen bandenmäßiger Untreue und Urkundsdelikten verantworten. ....

Das wirtschaftliche Konzept wurde jedoch von Experten von Anfang an als wenig plausibel eingeschätzt. Die Prozessdauer von rd. 2 Jahren und die Erfolgsquote von 70 % sei von vorherein viel zu positiv kalkuliert, so heißt es in Fachkreisen. Finanztest von Stiftung Warentest hielt die Fonds auch wegen der hohen Kosten für hoch riskant und setzte diese auf seine Warnliste. Bis 31.12.2009 fehlen Streitwertvolumina von EURO 584 Mio. Die bisher erzielten Erlöse werden komplett für Aufwendungen aus Garantieverträgen aufgezehrt und kommen daher dem Fondsvermögen nicht zugute.

Im Mai 2009 wurde die Juragent VerwaltungsGmbH als geschäftsführende Komplementärin abberufen, so dass sämtliche Fonds derzeit ohne Geschäftsführung sind. Daher soll am 23. Oktober 2009 auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung geklärt werden, ob eine neue Gesellschaft - die Advo Blitz 4 GmbH - die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis übernehmen wird. Dafür ist eine ¾-Mehrheit des Gesellschaftskapitals erforderlich.

Die Kanzlei ZagniRechtsanwalt bereitet deshalb für seine Mandanten Klagen gegen die Prospektverantwortlichen sowie gegen die damaligen Beratungsfirmen auf Schadenersatz vor.

Fazit:
Rechtsanwalt und Fachanwalt Patrick M. Zagni empfiehlt Juragent-Geschädigten, ihre Ansprüche prüfen zu lassen und rasch geltend zu machen. Für die konzeptionellen Mängel der Fonds und die Prospektfehler haften sowohl die Prospektverantwortlichen als auch die Anlageberater, wenn und soweit sie keine Plausibilitätsprüfung durchgeführt haben.

Zudem wurden die in erheblicher Höhe bezahlten (Innen)Provisionen gegenüber den Anlegern regelmäßig verschwiegen, was grundsätzlich einen Schadenersatz begründet.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht