Vertrieb von stillen Beteiligungen wird zum Bumerang; hohe Risiken verschwiegen


Die Analysis-Finanz Immobilien Verwaltungs GmbH aus Markgröningen bei Stuttgart ist 1997 gegründet worden und war nach eigenen Angaben bis 2005 um die Aufnahme neuer stiller Gesellschafter bemüht, um insgesamt EURO 50,3 Mio. einzuwerben. Dieser Beitrag sollte, wie so oft bei Anbietern (atypisch) stiller Beteiligungen entweder in Raten- oder als Einmalzahlungen fließen. ....

 

Mit der Vermittlung war u.a. die Firma Terranova GmbH & Vertriebs Co.KG mit Sitz in 85570 Markt Schwaben beauftragt.

Wie bei zahlreichen weiteren Anbietern atypisch stiller Beteiligungen werden Anleger hauptsächlich mit dem Argument der Steuerersparnis durch die Möglichkeit, durch Zuweisung von Verlusten der Anlagegesellschaften Steuern sparen zu können, geworben. Dabei wird oft übersehen, dass die Verluste tatsächlich entstehen und die Gesellschaften defizitär arbeiten müssen, damit die Anleger überhaupt Steuervorteile erzielen können. Sollte aber tatsächlich von der Gesellschaft Gewinn gemacht werden, zahlen die Anleger dagegen hierauf Steuern (ohne den Gewinn jemals tatsächlich ausbezahlt zu bekommen).

Weiteres Hauptargument der Vermittler ist auch die Möglichkeit, dass durch diese stillen Beteiligungen Vermögen insbesondere zur zusätzlichen Altersvorsorge aufgebaut werden kann.
Wie wir bereits mehrfach im Rahmen anderer Anbietern stiller Beteiligungen wie z.B. der Würzburger EURO-Gruppe, der Göttinger Gruppe / Securenta AG, der Frankonia-Gruppe (jetzt: Deltoton) u.v.a. berichtet haben, sind solche Beteiligungsmodelle mit erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko behaftet.

Derartige Modelle sind echte unternehmerische Beteiligungen ohne jegliche Kontrollmöglichkeit durch die Anleger oder ohne jedweden Einlagenschutz.

Erschwerend kommt im Fall der Analysis-Finanz Immobilien Verwaltungs GmbH hinzu, dass deren Emissionsprospekte mehr als dürftig sind. Diese enthalten keine nachvollziehbare Investitionsplanung und sind bereits in sich widersprüchlich. Sogar die Anwälte der Analysis-Finanz haben in einem Prozess vor dem LG Stuttgart eingestanden, dass der Prospekt nicht von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wurde.

In den Prospekten sind anfänglich von einer Mittelverwendungskontrolle und einem Beirat die Rede - tatsächlich ist eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle jedoch im Vertragswerk des Prospektes nicht aufgeführt.

Selbst noch im Jahre 2005 wurden Prospekte verwendet, in denen den Anlegern eine Verrentung des Endguthabens in Aussicht gestellt wurde – derartige Verrentungsmodelle sind allerdings seit dem 01.01.1998 erlaubnispflichtige Bankgeschäfte. Da die Analysis-Finanz GmbH eine derartige Erlaubnis nicht besitzt, dürfte sie an und für sich solche Modelle gar nicht anbieten oder gar vertreiben.

Zudem hat die Analysis-Finanz GmbH diverse Vertragsklauseln verwendet, die unzulässig sind. So sind die Klauseln: „Ich bestätige, dass der Vermittler mir gegenüber keine über den Emissionsprospekt hinausgehende Erklärung zur Sicherung oder Ergänzung tätigte“ sowie „Eine Kopie des Emissionsprospekts sowie eine Kopie dieser Beitrittserklärung wurden mir ausgehändigt“ von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden. Diese Klauseln sollten dem Anleger die Möglichkeit abschneiden, das Gegenteil zu behaupten und sind deshalb unzulässig.

Die Analysis-Finanz GmbH hat sich der Verbraucherzentrale NRW gegenüber am 11.01.2006 in einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen verpflichtet, sich auf diese Klausel nicht mehr zu berufen - bei einem Verstoß ist eine Vertragsstrafe fällig.

Erklärt der Anleger also, nie einen Prospekt erhalten zu haben (was die Regel sein dürfte), darf die Firma Analysis-Finanz GmbH nicht mehr das Gegenteil behaupten und sich auf die entsprechende Vertragsklausel berufen.

Somit hat sich die Beweissituation des Anlegers durch diese Unterlassungserklärung deutlich verbessert.

Anleger, die der Meinung sind, im Rahmen der vorvertraglichen Beratungsgespräche nicht hinreichend auf sämtliche Risiken dieser Beteiligungen hingewiesen worden zu sein, stehen Schadenersatzansprüche sowohl gegen die Vertriebsgesellschaft / den Vermittler als auch gegen die Beteiligungsgesellschaft zu. Im Rahmen dieses Schadenersatzanspruches kann der Anleger nicht nur verlangen, von künftigen Zahlungsverpflichtungen freigestellt zu werden, sondern auch die in der Vergangenheit geleisteten Einlagen zurückfordern.

Wir raten geschädigten Anlegern dringend an, sich fachkundigen Rat einzuholen.

Für eine erste Einschätzung der Rechtslage stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht