Anlegerin erhält Schadenersatz zugesprochen

Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte die AKURA II. Kapital Management AG zum Schadenersatz wegen Falschberatung. Die Klägerin erhält damit sämtliche Einlagen zurück und muß keine weiteren Raten mehr bezahlen. ...

Die Anlegerin ist von einem Berater der Europäischen Finanzgruppe beraten worden. Gegenüber dem Berater hat die Klägerin ausdrücklich betont, nur eine sichere Anlage tätigen und keine Risiken eingehen zu wollen.

Das Landgericht kam in seiner Entscheidung vom 02.09.2009 zu dem Ergebnis, daß die Anlegerin über die erheblichen Risiken der Genussrechte nicht ausreichend aufgeklärt worden ist, somit ihre Anlageziele nicht berücksichtigt wurden.

Ein Mitverschulden der Anlegerin wurde verneint, da sie sich auf die Ausführungen des Beraters verlassen durfte.

Dieses Urteil reiht sich in seiner Argumentation zugunsten der Anleger nahtlos in eine Reihe zahlreicher Haftungsurteile gegen Vermittler und Berater ein, die in der Regel sicherheitsorientierte Kunden als zusätzliche Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau Genussrechte oder atypisch stille Beteiligungen empfehlen, hierbei aber deren erheblichen Risken - bis zum Totalverlust - wohlweislich verschweigen.

Betroffene Anleger sollten sich in einer Erstberatung von einem fachkundigen Rechtsanwalt über mögliche Schadenersatzansprüche aufklären lassen.


Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht