Die Pleitewelle bei Schiffen geht weiter; Totalverlust droht

Die Insolvenzwelle bei Schiffsfonds reißt nicht ab: bereits im November 2013 war beim MPC-Fonds Santa-R-Schiffe ein letzter Sanierungsversuch gescheitert, die Geschäftsführung musste Insolvenz anmelden. Auch der MPC Flottenfonds III steht vor einem Verkauf, da ein Weiterbetrieb nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll erscheint. ...

Ebenfalls im November 2013 wurde bekannt, dass die Santa V-Serie und MS Santa Priscilla aus dem Flottenfonds Santa-P Schiffe von der Insolvenz betroffen waren.

Nunmehr hat es auch die MPC Flottenfonds 1 und 2 getroffen: das Amtsgericht Niebüll hat für die beiden Fonds das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Hagen von Diepenbroick zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.

Beide Gesellschaften hat MPC im Jahr 2002 als Dachfonds mit zusammen knapp EUR 11 Mio. Eigenkapital aufgelegt. Sie investierten in die vier Jüngerhans-Feederschiffe Anatres J., Auriga J., Corona J. und Crux J., außerdem in die bereits aus der Insolvenz heraus verkauften Frachter Rio Valiente und Rio Verde. Der MPC Flottenfonds 1 beteiligte sich ursprünglich zudem am Kühlschiff Rio Alexander und am Frachter Rio Yarkon – beide wechselten bereits vor 9 Jahren den Besitzer.

Derweil hat für die MPC-Fonds Santa-R-Schiffe, Santa Victoria und Santa Virginia das offizielle endgültige Insolvenzverfahren begonnen. Die Geschäftsführungen der Santa-R-Schiffe hatten bereits im November 2013 Insolvenzanträge gestellt.

Totalverlust für Anleger wahrscheinlich ....

Damit steht zu befürchten, dass zahlreiche Privatinvestoren ihre komplette Einlage verloren haben, mithin also ein Totalverlust mehr als wahrscheinlich ist.

Aufgrund der Schilderungen von Mandanten der auf Kapitalanlagenrecht spezialisierten Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt ist festzustellen, dass keiner der Anleger von ihren Beratern über die wesentlichen Risiken aufgeklärt wurden.

Ebenso wenig wurde auf die enormen Rückvergütungen (Provisionen) hingewiesen, die der Vertrieb hinter dem Rücken der Anleger von den Fondshäusern erhielt.

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH steht den Anlegern damit ein Schadenersatzanspruch zu. Danach kann der Anleger sein gesamtes eingesetztes Eigenkapital ersetzt erhalten, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligung.

Wir raten daher geschädigten Anlegern dringend an, sich fachkundig beraten zu lassen.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht