Mindestens ein Drittel des Anlagebetrages als Verlust angekündigt.

Die Anleger der MTV V British Life GmbH & Co. KG erhielten Anfang April 2012 ein Rundschreiben der Fondsgesellschaft, der ihnen das Desaster ihrer Anlage klar vor Augen führt. ...

Die Beteiligungsgesellschaft MTV teilte hierin mit, sie rechne damit, dass die Anleger nur 66,56 % ihrer Einlage zurück erhalten werden. Dieser Verlust erhöht sich für die Anleger noch um das Agio von 5 %, das beim Erwerb der Beteiligung zu zahlen war. Es wird also nichts mit der beim Verkauf der Beteiligungen vollmundig prognostizierten Renditen von 10,31 % pro Police.

Bei der MTV handelt es sich um einen geschlossenen Fonds, der mit „gebrauchten" britischen Kapitallebensversicherungen handelt, die sich - auch aufgrund der Finanzkrise - sehr schlecht entwickelt haben. Bei den bis zum 31.12.2011 verkauften oder fällig gewordenen Policen wurde ein Verlust von durchschnittlich 7,95 % erzielt, bei einzelnen Policen betrug der Verlust sogar über 25 % !

Hohe Verwaltungskosten schmälern Rendite ...

Dass das angekündigte Ergebnis für die Anleger voraussichtlich noch viel schlechter ausfallen wird, liegt wahrscheinlich auch daran, dass die Kosten für die Verwaltung des Fonds von jährlich rd. EUR 130.000,00 sehr stark ins Gewicht fallen und die Rendite erheblich schmälern.

Erhebliche Risiken wurden verschwiegen ...

Die Beteiligungen wurden unter anderem von der Postbank Finanzberatung AG vertrieben. In der Regel wurden hierbei die Kunden nicht über die erheblichen Risiken dieser Anlage aufgeklärt, das immerhin bis zum Totalverlust führen kann. Zum Anderen wurde auch nicht über die speziellen Risiken eines Handels mit gebrauchten britischen Lebensversicherungen und seinen Besonderheiten aufgeklärt.

Ebenfalls ist nicht bekannt, dass über die erheblichen Provisionen, die der Vertrieb erhalten hat, aufgeklärt worden ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß aber ungefragt über die konkrete Höhe dieser Rückvergütungen aufgeklärt werden.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen ...

Sollten diese Beratungsfehler nachgewiesen werden können, steht dem Anleger ein Schadenersatzanspruch zu. Dadurch wird der Anleger so gestellt, als ob er die Anlage nicht getätigt hätte, mithin erhält er seinen vollen Investitionsbetrag (inkl. Agio) zurück. Im Gegenzug muss der Anleger lediglich seine Fondsbeteiligung rück übertragen.

Wir raten geschädigten Anlegern dringendst an, ihre Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

Patrick. M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht