Zweifelhafte Methoden der Lloyd Treuhand gegenüber Gesellschaftern

Die anhaltende Krise auf dem Chartermarkt treibt immer seltsamere Formen und zwingt offensichtlich die Beteiligten, rigorose Maßnahmen zu ergreifen und hierbei die Wahl der Mittel zu verschärfen. Hintergrund: zahlreiche Schiffsfondsgesellschaften mussten bereits Insolvenz anmelden, weitaus mehr Fonds kämpfen noch dagegen an. ...

Anstatt die Schiffe zu verkaufen, gehen immer mehr Fondsgesellschaften dazu über, gegenüber den eigenen Gesellschaftern die in der Vergangenheit geleisteten Ausschüttungen (teilweise) zurück zu fordern. Bei einer Zahlungsverweigerung wird sogar nicht davor zurückgeschreckt, Klage einzureichen.

Wir berichteten bereits ausführlich über die Fondsgesellschaft Dr. Peters, die Hunderte von ihren eigenen Gesellschaftern zahlreicher Schiffsfonds auf Rückzahlung verklagt hat.
Zum Glück hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinen beiden Urteilen je vom 12.03.2013 die Klagen der Fondsgesellschaften abgewiesen.

Ganz aktuell verlangt nun ein weiteres großes Emissionshaus, Lloyd Fonds bzw. die Lloyd Treuhand GmbH (beide Hamburg) für die MS „Wehr Schulau" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegenüber den Gesellschaftern die Rückzahlung von pauschal 25 % bezogen auf das Kommanditkapital - unabhängig von den tatsächlich erfolgten Ausschüttungen aus der Vergangenheit. Zuvor wurde - versteckt als Anlage einer Einladung zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung - am 21.09.2012 die angeblich als „unverzinsliche Darlehen gewährten Auszahlungen" gekündigt.

Die Gesellschafter, die sich weigern, werden nunmehr massiv von den Rechtsanwälten der Fondsgesellschaft bedrängt, das „ Restrukturierungskapital" unter Fristsetzung zu bezahlen, ansonsten werde Klage erhoben.

Dies ist umso unverständlicher, als dass das Schiffshypothekendarlehen bereits seit Januar 2013 vollständig zurück bezahlt worden ist - mithin ein akuter Finanzierungsbedarf überhaupt nicht (mehr) besteht !

Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Gesellschaftsvertrag der MS „Wehr Schulau" zumindest in den wesentlichen Punkten nicht von dem der Dr. Peters-Schiffsfonds unterscheidet. Auch hier fehlen eindeutige Regelungen, die einen möglichen Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft regeln.

Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei ZAGNIRechtsanwalt rät daher ihren Mandanten, der Forderung der MS „Wehr Schulau" nicht nachzukommen.

Wir raten betroffenen Gesellschaftern, die sich solchen Rückzahlungsansprüchen ausgesetzt sehen, dringend an, ihre Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen und sich gegen die
Inanspruchnahme der Fondsgesellschaft zu wehren.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht