Nach Insolvenzantrag der MS Bonaire drohen hohe finanzielle Verluste für Anleger

Der im Jahr 2008 aufgelegte und 2009 geschlossene Lloyd Flottenfonds XI der Lloyd  Fonds AG hatte zum Ziel, in zwei Containerschiffe (MS „Barbados“ und MS „Bonaire“) zu investieren. Treuhänderin der beiden Gesellschaften MS „Barbados“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sowie MS „Bonaire“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist die Lloyd Treuhand GmbH (Hamburg). ...

Die geplante Investition belief sich auf rd. EUR 110 Mio., wobei über 50 %  der Anlage fremdfinanziert (Bankkredite) werden sollten.

Schwierige Situation bereits von Anfang an ...

Bereits beim Start des Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) kam es zu Problemen, da die Schiffe nur verspätet ausgeliefert worden sind. Im weiteren Verlauf geriet der Schiffsfonds mit seinen Beteiligungsgesellschaften durch die problematische Entwicklung des Schiffsmarktes und der anhaltenden Schifffahrtskrise zunehmend in finanzielle Schieflage. Auch die Wechselkursrisiken, bedingt durch bis zu 35 %ige Konvertierung der Darlehen in Yen, schlugen sich negativ nieder.

Im Rahmen einer Neubewertung der Schiffe wurde deren Wert erheblich herabgesetzt, was zu einer Verletzung der im Darlehensvertrag vereinbarten Loan-to-Value-Klausel führte. Aufgrund dessen veranlassten die Banken einen umfassenden Auszahlungsstop, Anleger mussten dementsprechend wiederholt auf Ausschüttungen verzichten.

Insolvenzverfahren der MS „Barbados“ ...

Mittlerweile ist über das Vermögen der MS „Barbados“ das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die finanzierende Bank war zu keinen weiteren finanziellen Zugeständnissen bereit. Für die MS „Bonaire“ wurden derweil umfangreiche Sanierungsmaßnahmen eingeleitet. Die MS „Bonaire“ müsste seitdem alleine die notwendigen Erträge einfahren, damit die Fondsgesellschaft wirtschaftlich arbeiten kann.

Aufgrund der bereits seit Jahren anhaltenden weltweiten Krise in der Containerschifffahrt ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass jetzt gerade ein Schiff aus diesem Flottenfonds die Erträge erwirtschaften kann, die bei Auflage des Fonds zwei Schiffe erwirtschaften sollen. Die prognostizierten Renditen für die Anleger sind damit in weite Ferne gerückt.

Anleger müssen mit erheblichen Verlusten rechnen…

Aufgrund dieser Gesamtumstände müssen Anleger mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen. Der Flottenfonds XI wurde zuletzt nur noch zu 7,5 % gehandelt.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen ...

Anleger, die unzureichend aufgeklärt oder über die Risiken falsch beraten worden sind, sollten aktiv werden und versuchen, ihren Schaden zu minimieren. Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfondsanteilen läuft die Anlageberatung sehr häufig nicht ordnungsgemäß. Daher bestehen oftmals gute Chancen, Schadenersatzansprüche aufgrund Falschberatung durchzusetzen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) haben Anleger grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dabei ist zu beachten, dass die empfohlene Geldanlage auch zu den Anlagezielen des Anlegers passen muss. Risikoscheuen Anlegern dürfen keine spekulativen Kapitalanlagen vermittelt werden. Schiffsfonds haben allerdings zumeist einen spekulativen Charakter und sind etlichen Risiken ausgesetzt, womit sie für sicherheitsorientierte Anleger in der Regel nicht geeignet sind.

Über diese und weitere zahlreiche Risiken sind die allermeisten Anleger grundsätzlich nicht aufgeklärt worden.

Verjährung droht ...

Die Haftungsfrage und die Prüfung Ihrer etwaigen Schadenersatzansprüche muss allerdings zeitnah geklärt werden, da ansonsten die Verjährung Ihrer Ansprüche droht. Die absolute Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft. Vor Ablauf dieser Frist müssen rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen (wie z.B. Klage) ergriffen werden.

Unter Umständen tritt allerdings bereits eine frühere Verjährung ein, nämlich die so genannte kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist. Ob dies auch in Ihrem Fall zutrifft, kann nur durch eine rechtliche Bewertung fachkundig geprüft werden.

Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden, können Sie direkt bei uns einholen.

Falls Sie Fragen haben sollten, zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht