Rechtsposition der Verbraucher gestärkt; Ansprüche von mehreren 100 Millionen Euro.

Am 11.07.2012 fand gleich in fünf Fällen die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) statt. Hierbei zeigte sich, warum deutsche Versicherer es regelmäßig vermeiden, die Auseinandersetzungen mit ihren Kunden durch den BGH prüfen zu lassen. ...

Die britische Lebensversicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. schätzte auch in diesem Punkt die Verhältnisse in Deutschland offensichtlich falsch ein und ließ es in sämtlichen Fällen auf Urteile des höchsten deutschen Zivilgerichts ankommen – ein großer Fehler, wie sich bei der Verkündung der Urteile herausstellte.

Die Richter bedankten sich gleich eingangs der Verhandlung dafür, endlich einmal über die Ansprüche gegen die Clerical Medical verhandeln und entscheiden zu können. Frühere Anläufe hatte die Versicherung jeweils in letzter Sekunde vereitelt, indem sie entweder die Ansprüche der Anleger anerkannte oder ihre eigene Revision zurücknahm.

Deutlicher Sieg für die Verbraucher ...

Der zuständige Versicherungssenat nutzte die Chance für eine möglichst umfassende Prüfung der Sachverhalte. Die Ergebnisse fielen für Clerical Medical niederschmetternd aus. Nach Ansicht von Prozessbeobachtern bedeuten die Feststellungen, die der BGH im Rahmen der Urteilsbegründungen bekannt gab, zu den beiden entscheidenden Punkten einen deutlichen Sieg für die deutschen Verbraucher:

Erstens hält das Gericht Clerical Medical regelmäßig für verpflichtet, sämtliche Leistungen zu erbringen, die ohne Vorbehalte in den Versicherungspolicen ausgewiesen sind. Die Versicherung versprach den deutschen Kunden insbesondere in den Jahren von 1998 bis 2003 hohe Auszahlungen aus den Versicherungen, die in vielen Fällen auch in den Versicherungspolicen ausdrücklich ausgewiesen wurden. Später wollte Clerical Medical diese Zusagen aber als unverbindlich ansehen und reduzierte ihre Leistungen deutlich. Dem widersprach der BGH klar.

Schadenersatzansprüche der Anleger grundsätzlich bejaht ...

Zweitens und unabhängig davon dürften nach den Feststellungen des BGH in den meisten Fällen auch Schadenersatzansprüche gegen Clerical Medical bestehen. Der Versicherungssenat ging nach dem Vortrag der Kläger davon aus, dass mit überhöhten Renditen geworben und nicht ausreichend über die Funktionsweise der Lebensversicherungsverträge aufgeklärt worden sei. Gerade letzteres dürfte unmittelbar die Informationsunterlagen der Clerical Medical betreffen, die auch nach der Einschätzung zahlreicher Verbraucheranwälte völlig unverständlich gestaltet waren. In diesem Fall könnten sich nahezu alle deutschen Kunden auf die Bewertung des BGH berufen.

Die Entscheidungen des BGH belegen, dass Clerical Medical schon bei ihrem Eintritt in den deutschen Markt die Verhältnisse hierzulande falsch beurteilt hatte. Noch in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH verteidigte sich die Versicherung damit, dass sie die Vermittlung der Lebensversicherungen selbstständigen Distributoren und Versicherungsmaklern überlassen habe. Damit seien diese und nicht Clerical Medical für die Aufklärung der deutschen Kunden verantwortlich gewesen. Dieser eigenwilligen rechtlichen Einschätzung mochte sich der BGH allerdings nicht anschließen.

Nach Ansicht von Prozessbeobachtern dürfen die deutschen Kunden der Clerical Medical nach den Urteilen vom 11.07.2012 über Ansprüche gegen die Versicherung von mehr als 600 Millionen Euro verfügen, wenn man sowohl die Schadenersatzforderungen als auch die Erfüllungsansprüche aus den Versicherungspolicen berücksichtigt.

Genauere Zahlen kennt allerdings nur die Versicherung selbst. Sie hat hierfür rd. 200 Millionen Euro zurückstellen lassen – allerdings vor diesen Verhandlungen beim BGH.

Verjährung der Ansprüche beachten !

Wir raten Geschädigten der Clerical Medical dringend an, sich möglichst bald über ihre Rechte beraten zu lassen. Auf die drohende Verjährung der etwaigen Ansprüche wird verwiesen.


Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht