Nordcapital (Bulkerflotte 1) und Deutsche Bank in der Verantwortung; mehrere Schiffsfonds durch Insolvenz der Reederei betroffen; Bulkerflotte benötigt frisches Kapital

Wie Capital in seiner Online-Ausgabe vom 27.01.2011 berichtete, beantragte die mächtige Reederei Korea Line Gläubigerschutz. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Anleger des rd. 500 Mio. US-Dollar schweren Beteiligungsmodells des Emissionshauses NORDCAPITAL "BULKERFLOTTE 1" um ihr Geld bangen müssen. Die hoch verschuldete Reederei Korea Line ist zahlungsunfähig. ...

Der zweitgrößte südkoreanische Betreiber von Massengutfrachtern (Bulker) hat Gläubigerschutz beantragt. Betroffen sind hierbei auch Anleger von Schiffsfonds der deutschen Emissionshäuser CONTI und NORDCAPITAL. Der 2008 aufgelegte und rd. 500 Mio.US- Dollar (damals rd. 333 Mio. EUR) schwere Fonds „Bulkerflotte I“ von Nordcapital hat gleich sieben seiner neun Schiffe an Korea Line verchartert.

Diese Charterverträge hat KOREA LINE mittlerweile gekündigt. Die Bulker fahren derzeit in einem Pool und nehmen pro Tag (!) über 10.000 US-Dollar weniger ein als mit Korea Line ursprünglich vereinbart.

Die Fondsbeteiligungen wurden 2008 nahezu ausschliesslich über die DEUTSCHE BANK AG vertrieben.

An und für sich sollten gut geführte und volumenstarke Fonds ihr Kapital über mehrere Schiffe diverser Reedereien streuen, um die Risiken für die Anleger zu reduzieren. Durch die Vercharterung des Großteils der Bulker an eine einzige Reederei hat Nordcapital dieses Konzept jedoch konterkariert und den Zeichnern der Fonds ein extremes Risiko aufgebürdet.

Beide Emissionshäuser haben bislang keinen Überblick, welche Konsequenzen eine mögliche Pleite der Reederei für ihre Anleger haben könnte. Genehmigt der  „Central District Court“ in Seoul das Insolvenzverfahren, müsste Korea Line den Fonds die vereinbarten Charterraten nicht mehr zahlen. Damit können diese auch die Bankkredite nicht mehr bedienen, schlimmstenfalls würden die Anleger ihr gesamtes investiertes Eigenkapital verlieren.

Insoweit muss also abgewartet werden, in welchem Ausmaß ein solches Insolvenzverfahren Auswirkungen auf die Charterverträge hat.

Auch die Emissionshäuser Hannover Leasing und Lloyd Fonds hatten im Herbst 2008 Fonds geplant, in denen Bulker an Korea Line verchartert werden sollten. Wegen des Ausbruchs der Finanzkrise wurden diese jedoch wieder vom Markt genommen.

Die Probleme der südkoreanischen Reederei zeigen, dass die Krise im maritimen Transportgeschäft trotz der globalen Wirtschaftserholung noch nicht vorüber ist. Neben den drei Beteiligungsangeboten von  Conti und Nordcapital  befinden sich auch Bulkerfonds anderer Initiatoren in schwerer See.

Korea Line alleine hat in sechs der sieben vergangenen Quartale Verluste ausgewiesen, so daß die Zahlungsunfähigkeit der Reederei für Insider keine Überraschung ist.

Vor Beginn der Finanzkrise hatten Fondshäuser und Reeder neue Bulker weit über den damaligen Bedarf hinaus geordert, weil sie anhaltenden Wirtschaftsboom erwarteten. Unter diesen Überkapazitäten wird der Markt nach einer neuen Studie der Ratingagentur Fitch noch auf Jahre leiden.

Es drängt sich die Frage auf, weshalb Initiatoren bei der Neuemission von Schiffsfonds vorwiegend ausgerechnet im volatilsten und unsichersten alles Schiffsmärkte agieren.

Die höchst volatile und riskante Bulkschiffahrt eignet sich nach Ansicht von ZagniRechtsanwalt jedenfalls nicht als Zielmarkt für das Geschäft mit Privatkunden.

Trotzdem ist die DEUTSCHE BANK AG als Großvertreiber der "Bulkerflotte 1" hervorgetreten. Betroffene Anleger sollten sich fragen, ob ihnen die Beteiligung richtiger Weise als Risikokapital oder fälschlicher Weise als sichere Beimischung zum Depot verkauft worden ist. "Im zweiten Fall", so Rechtsanwalt Patrick M. Zagni, "empfiehlt es sich, die Frage einer möglichen Falschberatung anwaltlich prüfen zu lassen". Immerhin hat bereits im August 2008 die Fachzeitschrift "Mein Fondsberater" die Beteiligung an der Nordcapital Bulkerflotte 1 aus diversen Gründen mit dem Warnhinweis: "Nicht zeichnen" belegt.

Auf die mögliche Verjährung etwaiger Schadenersatzansprüche weisen wir hin. Wem 2008 die Beteiligung verkauft worden ist, muß bis spätestens Ende 2011 seine Ansprüche geltend machen.

Insoweit sollten Anleger der betroffenen Fonds fachkundig und zeitnah prüfen lassen, ob sie über die möglichen Risiken vor Vertragsschluss hinreichend aufgeklärt worden sind.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht