Eventus eG berichtet über Verdacht von Veruntreuung in "beträchtlichem Ausmaß"

In einem Rundschreiben der Gesellschaft vom 19.08.2017 an sämtliche Gesellschafter wurde mitgeteilt, dass die Eventus eG – und damit auch mittelbar die Anleger – „Opfer krimineller Taten“ geworden sind. Konkret wird der Verdacht von Veruntreuung genannt. ...

Weiter heißt es dort:

"Mutmaßlich verantwortlich für die Taten und die dadurch ausgelöste Krise ist Herr Marco Terracciano als Vorstandsvorsitzender. Es spricht vieles dafür, daß er mit Billigung und Wissen seiner Ehefrau, Frau Yvonne Lüer-Terracciano, gehandelt hat. Frau Lüer-Terracciano agierte als Aufsichtsratsvorsitzende und Geschäftsführerin mehrerer Gesellschaften, die angeblich Leistungen an die Eventus eG erbrachten“.

In dem Rundschreiben wird von einem „Schaden von beträchtlichem Ausmaß“ gesprochen, die Eventus eG befinde sich in einer ernsten Lage. Mittlerweile wurden Mitarbeiter diverser Gesellschaften freigestellt oder gekündigt.

Mit dem Slogan „Vertrauen durch Qualität“ warb die Eventus eG („DIE Wohnungsgenossenschaft“) um Anlegergelder. Dieses Vertrauen ist wohl offensichtlich nachhaltig zerstört worden. Das vollmundige Versprechen "Ein Gewinn für alle" scheint nur ein "Gewinn für Wenige" zu sein.

Sicherung von Vermögenswerten ...

Damit die Verantwortlichen nicht noch (weitere) Vermögenswerte der Gesellschaft beiseite schaffen können, wurde ein so genannter Arrestantrag beim Landgericht Stuttgart eingereicht, dem das Gericht sofort stattgab. Ein solcher Arrest wird dann erlassen, wenn befürchtet werden muss, dass Vermögenswerte andernfalls zur Seite geschafft und dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden. „Grundsätzlich sind hierfür deutliche und beweisbare Anhaltspunkte erforderlich, damit ein Gericht einem solchen Arrest stattgibt. In diesem Fall ist dies für die Anleger kein gutes Zeichen“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni.

Es können mit diesem Arrestantrag Konten eingefroren oder Taschenpfändungen vorgenommen werden, damit die Gläubiger der Gesellschaft (teilweise) befriedigt werden können.

(Schadenersatz-)Ansprüche prüfen lassen ...

Anleger und Gesellschafter  der Eventus eG oder ihrer sonstigen Gesellschaften, die sich um ihr investiertes Geld sorgen und sich mit der Situation nicht abfinden wollen, sollten sich unverzüglich fachkundig über die Chancen und Möglichkeiten informieren. Im Vordergrund stehen neben der Sicherung ihres Anlegergeldes auch die Prüfung evtl. Schadenersatzansprüche oder der Unterstützung bei einem möglichen Zugriff auf das arretierte Vermögen.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht