Zahlreiche Beratungsfehler gegeben; Ansprüche prüfen lassen

Das für seine rigorose Vorgehensweise gegen Anleger bekannte Emissionshaus Dr. Peters (Dortmund) hat den DS-Rendite-Fonds Nr. 132 – DS Activity und DS Agility im Jahr 2008 aufgelegt. Insgesamt wurden rd. EUR 22,75 Mio. von Kapitalanlegern eingesammelt. Der Fonds investierte in zwei Feeder-Vollcontainerschiffe, die besagten „DS Activity" und „DS Agility". Die Anleger haben bis heute keinerlei Ausschüttungen erhalten. ...

Die Fondsverwaltung Dr. Peters GmbH & Co. KG teilte den Anlegern des DS Nr. 132 – wie in zahlreichen weiteren Schiffsfonds der Dr. Peters Gruppe - bereits in 2010 mit, dass sich die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation befinde. Daran schuld soll die bisher größte Schiffahrtskrise sein, was eigentlich unzutreffend ist, da die von den Reedereien und Fondsinitiatoren selbst herbeigeführten Überkapazitäten die Hauptmisere von Schiffsfonds sind.

Aus zahlreichen Beratungsgesprächen der Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt ist bekannt, dass die Anleger im Vorfeld ihres Investitionsentschlusses nicht richtig beraten worden sind. Entgegen der Angaben der „Anlageberater" handelt es sich bei Schiffsfonds grundsätzlich um eine hoch riskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes.

Keine Aufklärung über Provisionen / Rückvergütungen

Offensichtlich wurden Anteile am DS-Nr. 132 hauptsächlich durch die Deutsche Postbank AG bzw. die Postbank Finanzberatung AG vertrieben. Diese wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass von der Fondsgesellschaft insgesamt 18,6 % des Anlegerkapitals als Vertriebsprovision gezahlt werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) hätten sie ihre Kunden allerdings darüber ungefragt aufklären müssen. Alleine dieser Aspekt führt zu einer Schadenersatzverpflichtung der beratenden Bank.

Kein Zweitmarkt für Fondsbeteiligungen

Nahezu sämtlichen Anlegern ist nicht bewusst, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2025 ordentlich kündigen können und vorher mangels eines Zweitmarkts keine Chance besteht, an ihr Geld zu gelangen. Auch für den Fall, dass über den Zweitmarkt ein Käufer gefunden wird, sind erhebliche Einbußen hinzunehmen, was unweigerlich zu einem Kapitalverlust für die Anleger führt.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds aufgenommenen Kreditmitteln in japanischen Yen aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US-Dollar erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Die Entwicklungen des Wechselkurses in den letzten Monaten haben einen erheblichen Anteil an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds bzw. der Ausschüttungen für die Anleger haben, sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit und somit unweigerlich zum Totalverlust für die Anleger führen.

Hierauf hätte der Berater ungefragt hinweisen müssen.

Keine Information über Kreditaufnahme und Mittelherkunft in den Beratungen

Kein einziger der Anlageberater hat darauf hingewiesen, dass die für den Erwerb der Schiffe aufzuwendenden Kosten gerade mal 81 % des Gesamtaufwandes ausmachten. Ebenso wenig wurden die Anleger darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital inklusive Agio lediglich 53 % des Gesamtbetrages ausmachen und die restlichen 47 % durch Kredite finanziert werden.

Lediglich 65 % des Anlegerkapitals wurden für den Erwerb des Schiffes verwendet, während 35 % so genannte „weiche Kosten" verursacht haben (insbesondere diverse Vergütungen, Zwischenfinanzierungszinsen, Provisionen etc.). Der Emissionsprospekt schweigt bezüglich dieser Informationen.

Alles in allem bestehen demnach gute Aussichten für einen Schadenersatzanspruch, gerichtet auf komplette Rückabwicklung der Investition. Selbstverständlich muss der individuelle Sachverhalt vorher sorgfältig erfasst werden. Für eine erste fachkundige Prüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht