Gewinnerwartungen und Ausschüttungen bleiben von Anfang an hinter den Erwartungen zurück

Anleger, die ihr Kapital in geschlossene Immobilienfonds des Emissionshauses HGA Capital Grundbesitz und Anlage GmbH investiert haben, müssen um Ausschüttungen, die in den Beratungsgesprächen als sicher verkauft wurden, fürchten. ...

Neben den hohen Kosten liegt dies vor allem darin, daß die Fonds seinerzeit als angeblich günstiges Sanierungsmittel Darlehen in Fremdwährung aufgenommen haben, die nunmehr aufgrund des geänderten Wechselkurses immer teurer werden. Damit werden die Zahlungen der Kredite stetig teurer, die Renditen sinken dadurch. Dadurch bedingt erwirtschaften die Fonds keine Gewinne mehr und können somit auch keine Ausschüttungen mehr vornehmen.

Betroffen sind momentan vier HGA-Fonds:

-HGA Objekt München AG & Co. KG

-HGA Objekt Hamburg-Hafencity AG & Co. KG

-HGA Stuttgart AG & Co. KG

-HGA New Office Campus Kronberg AG & Co. KG

Obwohl diese zwischen 2001 und 2004 aufgelegten geschlossenen Fonds in prädestinierten Lagen und somit renditestarken Bürostandorten angesiedelt wurden, haben sie neben immensen Instandsetzungs- und Reparaturkosten mit erheblichen Leerständen und/oder einer schleppenden Anschlußvermietungen zu kämpfen. Gerade in den Ballungsgebieten ist in den letzten Jahren der Leerstand bei Gewerbeimmobilien immens.

Sämtliche vier Fonds blieben somit weit unter den prognostizierten Gewinnerwartungen zurück.

Rund 3.000 Fondsanleger drohen erhebliche Kapitaleinbußen

Folgen für die rd. 3000 sich an diesen Fonds beteiligten Anleger sind empfindliche Kapitaleinbußen. Es werden ihnen nicht nur sicher geglaubte Ausschüttungen nicht mehr ausbezahlt, sondern auch der Wert ihrer Fondsanteile sinkt stetig.

Möglichkeiten für betroffene HGA-Anleger

Sollten Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank bzw. Sparkasse nicht umfassend über die teilweise erheblichen Risiken dieser Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, bestehen grundsätzlich Schadenersatzansprüche. Daneben kommt natürlich in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadenersatzansprüche, gerichtet auf Rückabwicklung, geltend zu machen.

Nach ständiger BGH-Rechtsprechung muss die beratende Bank bzw. Sparkasse zudem beim Verkauf von geschlossenen Fonds die von den Initiatoren bezahlten Rückvergütungen (sog. kick-backs) ungefragt offenlegen.

Da diese versteckten Rückvergütungen an und für sich in keinem Beratungsgespräch offengelegt worden sind, erscheinen diese Schadenersatzansprüche als aussichtsreich.

Der Anleger kann in solchen Fällen verlangen, so gestellt zu werden, als ob er die Beteiligung nicht geschlossen hätte. Er erhält somit das gesamte eingesetzte Eigenkapital Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligung zurück. Für eine erste fachkundige Prüfung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht