Schadenersatz wegen Falschberatung in voller Höhe zugesprochen

Das Landgericht (LG) Mannheim hat den Klägern den vollen Schadenersatz zugesprochen, da eine Mitarbeiterin der Ascent AG fehlerhaft beraten hat.. ....

Die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni vertretenen Kläger wollten Mitte 2007 ihre Ersparnisse kurzfristig, maximal für 1 bis 2 Jahre, sicher anlegen, um sich damit ihren Alterswohnsitz kaufen zu können. Hierzu liessen sie sich von einer Mitarbeiterin der beklagten Vertriebsgesellschaft beraten.

Der Mitarbeiterin der Ascent AG waren diese Anlageziele und -prämisse der Kläger auch bekannt. Sie mußte im Rahmen ihrer Zeugenaussage vor Gericht zugeben, daß ihr jedenfalls bekannt war, daß die Ersparnisse in maximal 2 Jahren zum Wohnungskauf benötigt werden.

Trotzdem empfahl sie den Klägern, nahezu ihre gesamten Ersparnisse von EUR 195.000,00 in insgesamt 7 teilweise spekulative Investmentfonds anzulegen. Sämtliche dieser Investments waren aber nicht nur hoch riskant (Totalverlustrisiko), sondern nach eigenen Angaben der Emittenten auch nur für langfristig orientierte Anleger konzipiert.

Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise erlitten die Beteiligungen der Kläger in den folgenden beiden Jahren Verluste bis zu 75 % !

Als die Kläger dann wie geplant ihre Wohnung kaufen wollten, war ihnen das nicht mehr möglich, da die Ersparnisse dafür nicht mehr ausreichten.

Das LG Mannheim ist dem Vortrag der Kläger in sämtlichen Punkten gefolgt und hat die Firma Ascent AG zu Schadenersatz verurteilt. Danach muß die Firma Ascent AG EUR 195.000,00 Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Fondsanteile bezahlen. 

Das Urteil des LG Mannheim ist mittlerweile rechtskräftig.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht