Newsletter vom 28. Apr 2024
Guten Tag ,
ein wirklich turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu, es wird sich tief in unsere Erinnerungen eingraben. Die Pandemie hat nahezu sämtliche Lebensbereiche grundlegend geändert, wir hoffen auf ein in allen Belangen besseres Jahr 2021.
Der Gesetzgeber war in den letzten Monaten fleissig wie nie (auch außerhalb der Pandemie !), was neue Gesetze und Verordnungen anbelangt - wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen im Dezember 2020 und für 2021 vor.
Weiter wollen wir Ihnen wieder spannende Themen aus dem Erbrecht erläutern.
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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Leider denken immer noch die wenigsten Menschen daran, wenn sie aufgrund des Alters oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, die alltäglichen Geschäfte alleine durchzuführen. Auch jüngere Menschen können hiervon beispielsweise nach einem Unfall betroffen sein. Wer soll entscheiden, wenn man das selbst nicht mehr kann ?
Viele Menschen glauben, dass die nahen Angehörigen automatisch handeln und entscheiden können, wenn aus Altersgründen, in medizinischen Notfällen oder nach einem schweren Unfall Entscheidungen getroffen werden müssen. Dies ist aber nicht so ! Trifft man keine (eigene) Vorsorge, wird das Vormundschaftsgericht einen Amtsbetreuer einsetzen, auf dessen Auswahl der Betroffene keinerlei Einfluss nehmen kann. Näheres finden Sie hier:Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
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Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
Unter der “vorweggenommenen Erbfolge” versteht man sämtliche Vermögensübertragungen zu Lebzeiten des Erblassers, insbesondere Schenkungen, die in der Erwartung vorgenommen werden, dass der Erwerber (Beschenkte) im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten wird. Das Erbrecht des Erwerbers wird sozusagen vorweggenommen und somit vorzeitig erfüllt.
Der Erblasser hat es noch zu Lebzeiten somit vollständig in der Hand, wer seinen Nachlass erhält und ob mit den Schenkungen mögliche Gegenleistungen verbunden werden sollen. Die Vorteile und Ziele einer vorweggenommenen Erbfolge sind zahlreich, z.B.:
- Erhaltung des Familien- und Betriebsvermögens
- Versorgung des Schenkers und seiner Angehörigen
- Reduzierung der Steuerlast
- Minderung oder gar Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
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Das so genannte "Behindertentestament"
Als sog. "Behindertentestament" wird ein Testament beschrieben, mit dem einem (i.d.R. geistig oder sonst pflegeintensiv) behinderten Kind ein Vermögensvorteil zugewandt, aber gleichtzeitig der Zugriff des Staates (i.d.R. des Sozialamtes) auf die Zuwendung verhindert werden soll. Denn Menschen mit Behinderung beziehen für die Heim- oder Pflegekosten oft Sozialleistungen, deren Gewährung und Höhe einkommens- und vermögensabhängig ist.
Für die Angeörigen gibt es hierbei einiges zu beachten, einen ersten Überblick erhalten Sie hier: Das sog. "Behindertentestament"
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Gesetzesänderungen im Dezember 2020
Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Seit dem 01.12.2020 gilt ein neues Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG). Zahlreiche wichtige Regeln ändern sich hierdurch, z.B. die Rolle der Eigentümergemeinschaft, dem Ablauf der Eigentümerversammlung, baulichen Veränderungen oder der Stellung des WEG-Verwalters.
Seit dem 23.12.2020 wird die Kostenverteilung der Maklergebühren geändert. Bei privaten Käufen durch einen Verbraucher muss dieser nur noch maximal die Hälfte der vorher vereinbarten Maklercourtage tragen.
Neue PkW, Wohnmobile, Krankenwagen, Rettungsfahrzeuge und Busse müssen ab dem 21.12.2020 mit DAB+fähigen Digitalradios ausgestattet sein.
Das sog. "Baukindergeld" wurde bis Ende März 2021 verlängert.
Zum 31.12.2020 endet die bisherige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmer bei einer Überschuldung. Die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit ist bereits seit Oktober 2020 wieder in Kraft.
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Das ändert sich 2021 im wesentlichen ...
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2021 von EUR 9,35 auf EUR 9,50, ab dem 01.07.2021 auf EUR 9,60 pro Stunde.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zum Jahresanfang wieder umgestellt auf die "alten Sätze" von 19 % / 7 %.
Die sog. "Homeoffice-Pauschale" wird für die Steuerjahre 2020 und 2021 gewährt, allerdings ist sie auf einen Höchstbetrag von EUR 600,00 im Jahr begrenzt.
Wie jedes Jahr steigen in den Sozialversicherungen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben: die bundeseinheitliche Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf EUR 4.837,50 im Monat (EUR 58.050,00 im Jahr); der Höchstbetrag (nur Arbeitnehmeranteil, ohne Zusatzbeitrag) steigt dadurch auf EUR 353,14 im Monat.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf EUR 7.100,00 im Monat (EUR 85.200,00 im Jahr); der Pendant Ost liegt bei EUR 6.700,00 im Monat (EUR 80.400,00 im Jahr).
Verbesserungen gibt es beim Elterngeld; zudem wird das Kindergeld um EUR 15,00 pro Kind angehoben.
Der Solidaritätszuschlag ("Soli") wird nach über 30 Jahren weitgehend abgeschafft, das Wohngeld wird erhöht.
Das Verbot von Einwegplastik wird kommen, für neu zugelassene Autos gibt es einen neuen EU-Grenzwert bei CO 2 - Ausstoss.
Dafür wird der Personalausweis um fast EUR 10,00 teurer (dann: EUR 37,00), wie einige andere Abgaben auch.
Importe aus dem Nicht-EU-Ausland dürften wegen dem Wegfall der Kleingrenze von EUR 22,00 ab dem 01.07.2021 teurer werden. Bis zu diesem Betrag waren eingeführte Waren von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
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Das Kanzleiteam wünscht Ihnen, Ihren Familien und Freunden ein frohes Weihnachtsfest, ein paar erholsame und besinnliche Tage sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021. Bleiben Sie gesund !
Mit freundlichen Grüßen
Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht