Der  "Allgemeine Wirtschaftsdienst" (AWD) aus Hannover ist ein ebenso großer wie umstrittener Strukturvertrieb. Äußerst lesenswert zum Geschäftsgebaren des AWD ist ein Artikel von Thomas Öchsner "Das System AWD" in der Süddeutschen Zeitung, zu finden unter http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/994/52942/

Geschildert wird der enorme Druck, unter dem  die Verkäufer des AWD stehen. Wer dies liest, kann verstehen, dass der provisionsträchtige Vertragsabschluss im Vordergrund des Kundenkontakts stehen muss. Ausgewogene Beratung insbesondere auch über die Risiken der Anlage, so schildern es zahlreiche Betroffene, findet dagegen oftmals nicht ausreichend oder gar nicht statt.

Hier hatte sich der AWD in der Vergangenheit etwas Besonderes ausgedacht. Er ließ sich von den Anlegern eine "Gesprächsnotiz" unterschreiben, in der in zahlreichen vorformulierten Klauseln z.B. die Aushändigung des Prospekts oder die Erteilung bestimmter Informationen und Hinweise durch Unterschrift des Anlegers bestätigt wurden. Solche die Beweislast zu Ungunsten der Verbraucher umkehrenden Klauseln sind aber unzulässig. Die Verbraucherzentrale NRW hat es dem AWD in einer ausführlichen Abmahnung untersagt, diese "Gesprächsnotiz" weiter zu verwenden und der AWD hat sich dazu auch verpflichtet.

Nicht umsonst war und ist der Vorwurf mangelhafter Beratung Gegenstand zahlreicher Anlegerklagen vor allem vor dem Landgericht Hannover. Auch wenn es leicht gespenstisch wirkt, in einer Stadt zu klagen, in der es einen AWD-Platz und eine AWD-Arena gibt, waren vom Landgericht Hannover (Urteil vom 09.11.2001, AZ: 13 O 3037 / 01) und auch vom übergeordneten Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 15.08.2002, AZ: 11 U 341 / 01) schon durchaus kritische Töne zum AWD zu vernehmen.

Interessant ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.07.2007 (AZ: III ZR  83 / 06), in dem es um die Vermittlung einer Beteiligung am DLF 94 / 17 durch einen Mitarbeiter des AWD geht. Der BGH stellte darin fest, dass der Prospekt, der Chancen und Risiken der Anlage verdeutlicht, kein Freibrief für den Vermittler darstellt, Risiken vom Prospekt abweichend darzustellen und von der Anlage ein schöngefärbtes Bild zu zeichnen, das die Prospektangaben entwertet und die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.

Neben den Dreiländerfonds der Kapital Consult (Walter Fink) vermittelten die Handelsvertreter des AWD zahlreiche weitere Anlagen des sog. Grauen Kapitalmarktes wie z.B. Fondsbeteiligungen bei Atlas, Falk, DCM oder "3500 Kassel GbR".

Die Anwaltskanzlei ZagniRechtsanwalt berät und vertritt Anleger gegen den AWD, deren Erfahrungen mit der verkauften Kapitalanlage sich nicht mit den Versprechungen des Verkäufers im Beratungsgespräch in Einklang bringen lassen.