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Haftung von Beratern erweitert; Anleger dürfen Beratern vertrauen
Der Bundesgerichtshof (BGH) verschärft erneut die Haftung von Finanzberatern, die geschlossene Fonds verkauft haben. Nach dieser Grundsatzentscheidung können sich Berater oder Vermittler nicht mehr darauf berufen, dass ein Anleger die Risiken einer Beteiligung kennen müsse, weil er den Verkaufsprospekt gelesen habe. ...