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Grundsatzentscheidung des BGH zugunsten Verbraucher
Am 19.01.2016 entscheid der Bundesgerichtshof (BGH) in einer lange erwarteten Grundsatzentscheidung, dass eine Bank, die dem Darlehensnehmer den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzugs vorzeitig gekündigt hat, zusätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Diese Rechtsprechung gilt für sämtliche Verbraucherdarlehensverträge, die aufgrund Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers gekündigt worden sind. ...