- Details
- Zugriffe: 8733
Kabinett beschließt einschneidende Änderungen bei Widerrufsrechten für Verbraucherkreditverträgen
Mit dem so genannten „ewigen Widerrufsrecht“ für fehlerhafte Belehrungen in Verbraucherkreditverträgen soll nach dem Willen der Bundesregierung demnächst Schluss sein. Das Kabinett beschloss eine entsprechende Regelung, wonach künftig eine Frist zum Widerruf von drei Monaten gelten soll. ...