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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 30.05.2006 (AZ: 19 U 5914/05) die Berufung eines Frankonia-Anlagevermittlers gegen ein Urteil des LG München II zurückverwiesen. Der Anlageberater wurde verurteilt, einem Anleger, der sich auf dessen Empfehlung als atypisch stiller Gesellschafter an der Frankonia Wert AG und Frankonia Sachwert AG beteiligt hatte, Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung zu leisten.