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Eine GmbH bedarf auch dann einer eigenen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG), wenn ihr Geschäftsführer als Rechtsanwalt zugelassen ist. Dies hat der BGH mit Urteil vom 22.02.2005 (AZ.: XI ZR 41/04) entschieden. An diesem Tag hat der Bundesgerichtshof BGH in insgesamt vier Entscheidungen gegen die Sparkasse Rhein Neckar Nord und zugunsten der Anleger entschieden. Damit wurden vier Urteile des OLG Karlsruhe von Anfang 2004 aufgehoben.