Vermeintliche Ansprüche unbedingt fachkundig prüfen lassen
Wir hatten bereits über die rigide Vorgehensweise von Dr. Peters gegen seine eigenen Kommanditisten berichtet. Darin werden die Anleger diverser Schiffsfonds aufgefordert, die in der Vergangenheit erhaltenen Ausschüttungen innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuzahlen. Sollten sich die Anleger weigern, werden gerichtliche Schritte angedroht und teilweise auch umgesetzt. Die Kanzlei ZagniRechtsanwalt, die zahlreiche Anleger von Dr. Peters-Schiffsfonds außergerichtlich und gerichtlich vertrtt, empfiehlt, diesen Aufforderungen zumindest nicht vorbehaltlos und ohne nähere Prüfung nachzukommen. ...