Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen

Wir bieten kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an

Zahlreiche Überprüfungen von Kredit- und Leasingverträgen haben ergeben, daß die dort verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft gewesen sind. Betroffene Autofahrer können mit einem Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsabschluss und auch nach Vertragsende davon profitieren ....

Eben so wie bei Immobiliendarlehn oder Verbraucherkreditverträgen sind die (Auto-)Banken gesetzlich verpflichtet, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. Sind diese Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, unvollständig oder fehlen sie sogar ganz, beginnt die 14tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Verbraucher kann auch heute noch - zeitlich unbeschränkt - seinen Vertrag widerrufen.

 

Welche Verträge sind betroffen ?

Fehler enthielten bereits Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Zum 13.06.2014 wurde eine neue EU-Verbraucherrichtlinie umgesetzt, die bei den Banken wohl zu einer grossen Verunsicherung führte, wie die Belehrungen aussehen sollten Jedenfalls kann festgestellt werden, daß ab diesem Zeitpunkt zahlreiche Belehrungen diverser Autobanken fehlerhaft gewesen sind.

 

Welche Banken sind betroffen ?

Es ist keineswegs so, daß ausschliesslich Verträge der Volkswagen Bank (oder deren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-und Skoda-Bank) widerrufbar sind. Nach unseren Prüfungen gelangen wir zu dem Ergebnis, daß Finanzierungsverträge folgender Gesellschaften nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen:

- Alfa Romeo Bank

- Audi-Bank

- Bank 11 für Privatkunden und Handel GmbH

- BMW Bank (BMW Financial Services)

- Fiat Bank (FCA Bank Deutschland)

- Ford Bank (FCE Bank plc)

- Honda Bank GmbH

- Jaguar Bank (FCA Bank Deutschland; u.a. Maserati, Land Rover)

- Lancia Bank

- Mercedes-Benz Bank

- MKG Finanzierungspartner Mitsubishi

- Nissan Bank (RCI Banque S.A.)

- Opel Bank

- Peugeot Bank (PSA Bank Deutschland)

- Porsche Bank AG

- Renault Bank direkt (RCI Banque S.A.)

- Santander Consumer Bank

- Seat- und Skoda Bank

- Targobank AG & Co. KGaA

- Toyota Kreditbank GmbH

- Volkswagen Bank GmbH

 

Was habe ich von einem Widerruf ?

Widerruft der Verbraucher seinen Vertrag wirksam, werden sämtliche Verträge (Darlehens- oder Leasingvertrag und Kaufvertrag) rück abgewickelt.

Der Kunde erhält seine gesamten bislang bezahlten Raten sowie eine evtl. Anzahlung zurück. Der Vertragspartner erhält selbstverständlich das Auto zurück sowie einen geringen, auf die Raten entfallenen Zinsanteil.

Für Verträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen worden sind, entfällt für den Verbraucher zudem einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer oder ein evtl. Wertersatz für Schäden am Pkw !

 

Gilt dies auch für beendete Verträge und Null-Prozent-Finanzierungen ?

Diese Grundsätze gelten auch für bereits beendete Verträge. Der Kunde erhält dann zudem den vollen Kaufpreis gegen Herausgabe des Autos zurück.

Für sog. Null-Prozent-Finanzierungen ist zu beachten, daß ein gesetzliches Widerrufsrecht erst seit dem 21.03.2016 besteht.

 

Vorsicht ! Nicht vorschnell widerufen ....

Bevor Sie den Widerruf erklären, sollten Sie sich vorher von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Ein vorschneller Widerruf kann zu Problemen führen, die leicht vermeidbar sind. Zudem sollte besprochen werden, ob ein Widerruf auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung ...

Wir übernehmen von hier aus auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Zu beachten ist, daß der Versicherungsvertrag nicht bereits bei Abschluss des Finanzierungsvertrages bestanden haben muß, sondern auch später abgeschlossen sein kann.

Wir raten dringendst an, Ihre Verträge fachkundig prüfen zu lassen. Wirtschaftlich sinnvoll erscheint dies in den allermeisten Fällen.

Für eine erste fachkundige Prüfung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Mit der kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen selbstverständlich auch die weiter anfallenden Kosten mit.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht