Rückwirkende Begrenzung des Widerrufsrechts droht

Bankkunden sollten Ihre Darlehensverträge schnell prüfen lassen

Anlässlich der Umsetzung der EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie in das nationale Recht soll nach Plänen des Gesetzgebers das Widerrufsrecht beim Abschluss von Kreditverträgenzeitlich begrenzt werden. Bislang können Verbraucher ihren Darlehensvertrag, wenn sie ihn nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, zeitlich unbeschränkt widerrufen, wenn die Bank sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt hat. ...

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll damit im März 2016 Schluss sein. Das soll auch für bestehende Immobiliendarlehen gelten. Inwiefern eine Übergangsvorschrift für die Altverträge gelten soll, steht noch nicht endgültig fest. In einer „Formulierungshilfe“ für den Bundestag heißt es, dass das Widerrufsrecht für Altverträge bereits drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen soll. Die Frist liefe dann bereits Mitte Juni 2016 aus !

Die Umsetzung der EU-Richtline wird damit zum Anlass genommen, eine für die Banken günstige Regelung zu schaffen, das für diese unbeliebte „ewige Widerrufsrecht“abzuschaffen. Die schlampigen Widerrufsbelehrungen kosten die Banken Milliarden EURO, so daß es nicht verwundert, daß Druck auf den gesetzgeber ausgeübt wird.

Faktisch kei Handlungsbedarf, Lobbyismus scheint sich durchzusetzen ...

Tatsächlich sieht weder die EU-Richtline eine zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts vor noch fordert sie diese für bestehende Kreditverträge. Regelungsbedarf haben allenfalls die Banken und deren Lobbyisten. Diese würden damit einen Freibrief erhalten, ihre Kunden künftig fehlerhaft zu belehren. Tatsächlich haben die Banken es selbst in der Hand, ihre Kunden richtig zu belehren. Dafür stehen ihnen die amtlichen Musterwiderrufsbelehrungen zur Verfügung. Des Weiteren existiert die Möglichkeit einer Nachbelehrung, wenn man als Bank Zweifel an seiner eigenen bereits verwendeten Widerrufsbelehrung hat.

Verbraucherschützer lehnen die geplante Einschränkung des Widerrufsrechts daher entschieden ab. Sie wird von der EU-Richtlinie nicht gefordert und schränkt die Rechte der Verbraucher einseitig ein. Zudem dürfte sie gegen EU-Recht verstoßen.

Kunden sollten schnell ihre Kreditverträge prüfen lassen ...

Sollte das Gesetz tatsächlich wie geplant beschlossen werden, sollten Kreditnehmer schnell prüfen lassen, ob sie ihren Kreditvertrag noch widerrufen können. Wie bereits berichtet, können Darlehensnehmer mit einem wirksamen Widerruf viel Geld sparen. Zudem sollten sie ihren Budnestagsabgeordneten anschreiben und direkt fragen, wie er es eigentlich mit Verbraucherrechten so hält ...

Die Fachkanzlei ZagniRechtsanwalt prüft seit Jahren WIderrufsbelehrungen sämtlicher Kreditinstitute und vertritt Verbraucher sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im gesamten Bundesgebiet.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht