Clerical Medical erneut zu Schadenersatz verurteilt


Landgericht Bielefeld spricht SKR-Anleger Schadenersatz zu

Die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) ist mit Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 11.04.2014 zur Leistung von Schadenersatz in voller Höhe verurteilt worden. Gleichzeitig muss CMI den in Bielefeld lebenden Kläger von den Pflichten aus den mit der Sparkasse Köln/Bonn geschlossenen Darlehensverträgen freistellen. Damit ist das Landgericht Bielefeld voll umfänglich dem Vortrag des Klägervertreters, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni, gefolgt. ...

Der Kläger wurde Ende 2001 durch einen Finanzberater dafür geworben, eine Kapitalanlage in Form der von der Schnee-Gruppe entwickelten „Sicherheits-Kompakt-Rente" (SKR) zu tätigen. Bei diesem Anlagemodell zahlt der Anleger das Kapital, das weitestgehend kreditfinanziert ist, zu einem Teil in Form eines Einmalbetrages in einen Rentenversicherungsvertrag ein, aus dem dann sofort Auszahlungen erfolgen sollen. Mit diesen Auszahlungen sollen die anfallenden Darlehenszinsen zumindest zum Großteil bezahlt werden.

Ein größerer Teil des Kapitals wird als Einmalzahlung in eine Kapitallebensversicherung investiert, die als „Tilgungsinstrument" dienen soll, d.h. bei Auszahlungsreife soll mit der Leistung aus dieser Lebensversicherung das Darlehen getilgt werden. Als Tilgungsinstrument empfahl der Berater dem Kläger die von der CMI damals gegen Zahlung eines Einmalbetrages angebotene Kapitallebensversicherung „Wealthmaster Noble".

Diese Versicherung ist nach dem so genannten „With-Profits-Modell" konzipiert: der Versicherungsnehmer erhält – fiktive – Poolanteile zugewiesen, die für die Berechnung eines vertraglichen Leistungsanspruchs dienen. Die den Pools zugrunde liegenden Vermögenswerte des „With-Profits-Funds" bleiben im Eigentum der Versicherungsgesellschaft, also der CMI.

Die Beklagte legt in regelmäßigen Abständen einen so genannten „deklarierten Wertzuwachs" fest, der den Wert des einzelnen Poolanteils erhöht bzw. erhöhen soll. Der Vertragswert des Anlegers ist das Produkt aus der Anzahl der ihm zugewiesenen Poolanteile und dem Anteilswert. Es können Anteile von dem Vertrag abgezogen werden, um z.B. anfallende Gebühren zu decken.

Das Landgericht Bielefeld sieht eine Pflichtverletzung von CMI darin, dass diese trotz der bei ihr vorhandenen Kenntnis von dem zu erwartenden Nichteintreten der diesem Konzept zugrunde liegenden Prognosen und der damit begründeten Gefahr der finanziellen Schädigung der Anleger gleichwohl bei Neukunden nicht überprüft hat, ob die Vermittler die Warnungen an die Kunden weitergegeben haben. Auch die Neukunden wurden nicht darauf hingewiesen, dass das von der CMI konzipierte Altersvorsorgemodell mit erheblichen Spekulationsfristen behaftet gewesen ist.

Zudem hat die CMI ihre Aufklärungspflichten dadurch verletzt, dass dem Kläger durch die Untervermittler ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Renditeerwartung für die Lebensversicherung vermittelt worden ist. Es verwies hierbei auf die dem Kläger vorgelegte Musterberechnungen, wonach mit Renditen aus der Lebensversicherung von mindestens 7,25 % p.a. zu rechnen sei, obwohl dies bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr realistisch gewesen ist.

Aufgrund des begründeten Schadenersatzanspruches des Klägers muss CMI ihm die in der Vergangenheit geleisteten Raten von über EUR 100.000,00
zurückzahlen und ihn zudem von den Darlehensverbindlichkeiten bei der Sparkasse Köln/Bonn freistellen.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Wir empfehlen sämtlichen Betroffenen derartiger Rentenmodelle, sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten fachkundig beraten zu lassen.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
für Bank- und Kapitalmarktrecht