BGH-Urteil zu Beiträgen zur privaten Krankenversicherung

Privatversicherte können auf Rückzahlungen hoffen

Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) präzisiert die Ansprüche von Privatversicherten bei Erhöhungen der Beiträge und gibt den Kunden weitgehend Recht. Die ewige Streitfrage hinsichtlich der Art und Weise, wie eine private Krankenversicherung (PKV) ihre Beiträge festlegt oder erhöhen kann, ist demnach höchst richterlich geklärt.

 

Grundsatzurteil schafft weitgehend Klarheit …

Denn immer wieder sorgte bei zahlreichen der schätzungsweise 8,7 Millionen Kunden der PKV für Ärger und Verdruss, dass die Anbieter regelmäßig teilweise drastische Erhöhungen ihrer Prämien ankündigen. In Einzelfällen geht es dabei um deutlich über EUR 100,00 mehr pro Monat !

Doch nun haben die Richter am BGH entschieden, dass Privatversicherte bei unzureichender Begründung der Erhöhungen prinzipiell Anspruch auf Rückzahlung haben !

In der mündlichen Verhandlung am 16.12.2020 in Karlsruhe entschieden die Richter (zum AZ: IV ZR 314/19), dass vom Versicherer angegeben werden muss, „bei welcher Rechnungsgrundlage - Versicherungsleistungen, Sterbewahrscheinlichkeit oder beides - eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreitende Veränderung eingetreten ist und damit die Neufestsetzung“ veranlasst wurde. Die Richter öffneten damit die Möglichkeit für Privatversicherte, Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre anzufechten und zu viel bezahlte Prämien zurück zu fordern.

 

Erhöhungen regelmäßig prüfen lassen

Die Richter erklärten im konkreten Fall Prämienanpassungen der AXA-Versicherung aus den letzten Jahren teilweise für unzulässig. Anlass für den Rechtsstreit waren Beitragserhöhungen der Gesellschaft für die Tarife „EL Bonus“ und „Vital-Z-N“. Sie waren laut Klägerseite mangelhaft begründet. Versicherer müssten ihren Kunden bei Beitragsanpassungen die hierfür „maßgeblichen Gründe“ mitteilen, forderten die Kläger, was an und für sich auch eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Das BGH-Urteil ist die erste höchstrichterliche Entscheidung, in welchen dem Versicherungsnehmer Rückzahlungsansprüche wegen der Unwirksamkeit von Prämienanpassungen zugesprochen worden sind.

 

Bedeutung über den Einzalfall hinaus ...

Da die AXA-Krankenversicherung und nahezu alle anderen Versicherungen die Prämienanpassungen mittels standardisierter, inhaltsgleicher Begleitschreiben gegenüber ihren Versicherten begründet haben, hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung für sämtliche Versicherten. Das Urteil dürfte somit auf zahlreiche Fälle übertragbar sein und grundsätzliche Bedeutung einnehmen.

 

Nachforderungen für drei Jahre möglich

Aufgrund der normalen Verjährungsfristen kann der Versicherte somit Beitragserhöhungen bzw. Prämien hierzu der letzten drei Jahre zurückfordern.

Sollten Sie ebenfalls betroffen sein, stehen wir Ihnen für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt und Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht

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18.12.2020
Patrick Zagni
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