Wolfgang Wagner: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

BaFin hat Wolfgang Wagner aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln ...

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Wolfgang Wagner (Weinstadt, zuvor Bondorf) mit Bescheid vom 25.01.2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Wagner schloss mit Anlegern Verträge über eine Beteiligung an seiner „Wirtschafts- und Finanzkanzlei“. Auf diese Weise und auf dieser Grundlage nahm er Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Keine Erlaubnis der BaFin ....

Hierdurch betreibt Herr Wolfgang Wagner das Einlagengeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Herr Wagner ist somit verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung sofort und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Was können Anleger tun ?

Betroffene Anleger, die ihr Geld nicht zurück erhalten, wird dringend angeraten, so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass derjenige, der zuerst sein Geld zurückfordert, auch die besten Chancen hat, ohne größeren Schaden aus der Geschichte herauszukommen.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht

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13.02.2019
Patrick Zagni
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