Ralf Wühler-Grauer / RW Unternehmensberatung: BaFin ordnet sofortige Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Ralf Wühler-Grauer (Mann­heim) mit Bescheid vom 19.07.2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Herr Wühler-Grauer schloss im eigenen Namen und unter der Firma „RW Unternehmensberatung“ Darlehensverträge und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. ...

Aktuelle NewsAbwicklungBaFin
10.08.2018
Patrick M. Zagni

Ralf Wühler-Grauer / RW Unternehmensberatung: BaFin ordnet sofortige Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Ralf Wühler-Grauer (Mann­heim) mit Bescheid vom 19.07.2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Herr Wühler-Grauer schloss im eigenen Namen und unter der Firma „RW Unternehmensberatung“ Darlehensverträge und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. ...

Hierdurch betrieb Herr Wühler-Grauer das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist somit verpflichtet, die Gelder per Überweisung sofort und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Was tun ?

Geschädigte Anleger, die ihr Geld nicht zurück erhalten haben, wird angeraten, so schnell wie mög­lich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass derjenige, der zuerst sein Geld zurückfordert, auch die bes­ten Chancen hat, ohne größeren Schaden aus der Geschichte herauszukommen.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

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10.08.2018
Patrick M. Zagni
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