Ralf Wühler-Grauer / RW Unternehmensberatung: BaFin ordnet sofortige Abwicklung an
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Ralf Wühler-Grauer (Mannheim) mit Bescheid vom 19.07.2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Herr Wühler-Grauer schloss im eigenen Namen und unter der Firma „RW Unternehmensberatung“ Darlehensverträge und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. ...
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Ralf Wühler-Grauer (Mannheim) mit Bescheid vom 19.07.2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Herr Wühler-Grauer schloss im eigenen Namen und unter der Firma „RW Unternehmensberatung“ Darlehensverträge und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. ...
Hierdurch betrieb Herr Wühler-Grauer das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist somit verpflichtet, die Gelder per Überweisung sofort und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Was tun ?
Geschädigte Anleger, die ihr Geld nicht zurück erhalten haben, wird angeraten, so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass derjenige, der zuerst sein Geld zurückfordert, auch die besten Chancen hat, ohne größeren Schaden aus der Geschichte herauszukommen.
Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
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