Karatbars: Dubiose Geschäfte mit Krypto-Gold

Finanzaufsicht BaFin und die Staatsanwaltschaft gehen gegen den Stuttgarter Goldhändler Karatbars vor. Die Unternehmensgruppe soll rd. EUR 100 Mio. von Anlegern eingesammelt haben ...

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und sowie die Finanzaufsicht BaFin nehmen die Geschäfte des in Stuttgart ansässigen Goldhändlers Karatbars und seines Gründers Harald Seiz genauer unter die Lupe. Nach Informationen der FAZ und des Handelsblatts wird gegen ihn wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt. Die Behörden wollten sich auf Anfrage noch nicht zu dem Vorgang äußern.

Wie die Ermittlungen sich weiter gestalten, ist demnach noch offen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück, Anleger getäuscht zu haben.

Bescheid der BaFin auf Rückabwicklung ...

Beunruhigender für Anleger ist hingegen die Abwicklungsanordnung der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Die BaFin hat der Karabit Foundation mit Sitz in Belize bereits mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, dass durch die Ausgabe des Karatgold Coints (KBC) ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln.

Dieser Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Der Bescheid der BaFin bedeutet, dass das in Karatgold investierte Geld unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden muss. Anleger sollten deshalb dringendst tätig werden, da zumindest fraglich ist, ob die Karatbars-Gruppe dieser Aufforderung auch Folge leisten kann. Sollte sich hier die Firma weigern, sollten Anleger dringendst rechtliche Schritte einleiten.

Keine sichere Anlagen ...

Weder eine Investition in Gold noch digitale Währungen sind zwangsläufig sichere Anlagen, wie in jüngster Vergangenheit die Beispiele PIM Gold GmbH und Envion AG hinreichend zeigen!

Bereits im BaFin-Journal vom Dezember 2015 in der Rubrik „Warnungen und aktuelle Kurzmeldungen zum Verbraucherschutz“ weist die Behörde daraufhin, dass die Karatbars International GmbH kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut ist und die BaFin keine Erlaubnis für die Geschäftstätigkeit erteilt habe. Darin wird weiter ausgeführt, dass auf mehreren englisch sprachigen Internetseiten, welche direkt mit der Internetseite der Karatbars International GmbH verknüpft sind, sich Behauptungen befinden, wonach „Karatbars International“ von der BaFin empfohlen bzw. gutgeheißen werde. Dies entspreche nach Behördenangaben nicht den Tatsachen, die BaFin empfiehlt keine Anbieter oder Anlageprodukte !

Beraterhaftung prüfen ...

Anleger haben grundsätzlich bei jeder Art von Kapitalanlage Anspruch auf eine ordnungsgemäße und vor allem vollständige Beratung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. Haben die Vermittler bzw. Berater ihre Informationspflichten verletzt, können grundsätzlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Sollten Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden, ist der Berater verpflichtet, den beim Anleger erlittenen Schaden vollständig zu ersetzen.

Anleger sollten deshalb ernsthaft in Erwägung ziehen, etwaige Schadenersatzansprüche sowohl gegenüber der Karatbars als auch gegenüber ihrem damaligen Berater prüfen zu lassen.

 

Patrick. M. Zagni

Rechtsanwalt und Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht

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14.11.2019
Patrick Zagni
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