Verdacht eines groß angelegten Kapitalanlagebetruges erhärtet sich

Die Swiss Chillmi AG mit ursprünglichem Sitz in Baar (CH) warb in ihren Prospekten großmundig mit einem angeblich neuen und bahnbrechenden Kultgetränk, für das sie exklusiv die Produktion, den Vertrieb und die Vermarktung innehaben wollte. Das Geld der Anleger ist verschwunden ....

Über eine Dependance in Wiesbaden (Luisenstraße 26) warb sie zahlreiche deutsche Anleger zum Erwerb so genannter Inhaberaktien der angeblich in Frankfurt am Main börsennotierten Aktiengesellschaft.

Ausweislich uns vorliegender Handelsregisterauszüge wurde bzw. wird die Swiss Chillmi AG vertreten durch die Verwaltungsbeiräte Uwe von Carnap und Peter Bernet, die beide mit zahlreichen weiteren dubiosen Gesellschaften in Verbindung gebracht werden. Beim Start der Swiss Chillmi AG war auch Joachim Will dabei, der bereits beim „Börsengang“ der NicStic AG (Werbung mit der rauchfreien Zigarette) mit mischte.

Mittlerweile hat die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) die Swiss Chillmi AG ins Visier genommen und Ermittlungen eingeleitet. Bereits im September 2007 hatte die EBK mehrere Firmen wegen gesetzwidrigen Handelns mit Aktien zwangsliquidiert.

Auffallend ist das offenkundige Beziehungsgeflecht der beteiligten Personen. Es tauchen immer wieder die selben Personen auf, die sich seit Jahren bereits auf dem Grauen Kapitalmarkt tummeln.

Es besteht der dringende Verdacht, dass die angebliche Produktion und Vertrieb des Kultgetränks alles schöner Schein sein soll und bislang lediglich Werbeaktionen gestartet wurden - allerdings nur zu dem Zweck, Anleger an Land zu ziehen und Aktienbesitzer bei Laune zu halten.

Das einzige was blühte, war der Handel mit Aktien, vertrieben über ein Netz von dubiosen Partnerfirmen.

Die Anleger erhielten nach Begleichung des Kaufpreises für die Inhaberaktien zumindest ein Aktienzertifikat übersandt. Die zugesicherte Verbuchung der Aktien in das entsprechende Wertpapierdepot blieb aber bis heute aus.

Wir vertreten zahlreiche geschädigte Anleger und haben bereits Arrestbefehle sowie erste Urteile gegen Vermittler (Schadenersatz) erwirkt.

Gleichzeitig wurden Strafanzeigen gegen die Swiss Chillmi AG bzw. den Verantwortlichen gestellt.

Mittlerweile ermittelt neben den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz auch die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden. Wir gehen davon aus, dass mit Hilfe der Strafverfolgungsbehörden der Schaden der Anleger so gering wie möglich gehalten werden kann.

Wir warnen eindringlich davor, wie auch immer geartete Angebote der Swiss Chillmi AG bzw. der für sie handelnden Verantwortlichen anzunehmen !

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt  / Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht