Ausstiegs- und Schadenersatzchancen für Anleger verbessern sich ständig

Mit einem Urteil vom 21.01.2009  hat das Landgericht Köln eine Klage im Urkundsprozess der Fondsgesellschaft Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin auf Zahlung rückständiger Einlagen abgewiesen. Zudem haben mittlerweile zwei Oberlandesgerichte Anlegern Schadenersatz gegen die Gründungsgesellschafter zugesprochen. ...

Auch das Landgericht Erfurt hat mit Urteil vom 22.04.2009 die Zahlungsklage der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen.

Mit Urteil vom 26.01.2009 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass der für den Vertrieb des Fonds verantwortliche, einschlägig bekannte Michael Turgut gezielt und systematisch die Berater unzureichend geschult hatte, damit diese den Anlegern keine Risiken des Multi Advisor Fund I GbR aufzeigen können. Die Kunden wurden "... durch unwahre Behauptungen zur Zeichnung der Geldanlage veranlasst", so wörtlich das OLG München.

Mit Urteil vom 03.07.2009 hat das OLG Karlsruhe einem geschädigten Anlger Schadenersatz gegen einen Gründungsgesellschafter, der European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank zugesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist für die Schädigung der Anlger nicht nur der Vertrieb, sondern auch die Gründungsgesellschafter und der Multi Advisor Fund I GbR selbst verantwortlich, da sie sich zum Vertrieb o.g. Michael Turgut bediente und deshalb für dessen Fehler hafte.

In die selbe Richtung geht auch das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Beschluß vom 20.07.2009, mit der die Berufungen der SECI GmbH Wertpapierhandelsbank und der "IFF AG Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen" des Michael Turgut zurück gewiesen werden. Beide Beklagten legten gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20.04.2009, mit dem sie zum Schadenersatz verurteilt worden sind, Berufung ein. Das Oberandesgericht Stuttgart wies die Rechtsmittel als unbegründet zurück.

Die beiden Gesellschaften

Multi Advisor Fund (I und II) GbR sowie

Capital Advisor Fund (I und II) GbR

verklagen in den vergangenen Monaten im gesamten Bundesgebiet zahlreiche Anleger auf Zahlung rückständiger Einlagen. Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 21.01.2009 (AZ: 18 O 351 / 08) nun einen Anspruch der Fondsgesellschaft gegen eine Anlegerin, welche die Zahlung ihrer Einlagen eingestellt hatte, auf Zahlung der rückständigen Einlagen mit einer eindrucksvollen Begründung verneint. Nach Ansicht der Kölner Richter sei das gesamte Vertragswerk der Fondsgesellschaft einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, weil es aufgrund der sehr kleinen Schriftgröße nur extrem schwer lesbar sei. Auch nicht sehbehinderte Menschen benötigten eine erhöhte Konzentration für das Lesen des sehr kleingedruckten Textes. Das Landgericht hält das gesamte Vertragswerk demnach für unzulässig.

Diese Entscheidung des Landgerichts Köln wurde vom Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 22.07.2009) bestätigt.

Da die Multi Advisor Fund GbR und Capital Advisor Fund GbR in letzter Zeit bundesweit gegen Anleger vorgehen, welche die Ratenzahlungen eingestellt haben, sind diese Urteile positiv für alle Anleger, die bislang von der Fondsgesellschaft verklagt wurden. Zudem können noch Widerrufsrechte bestehen, da die von den Gesellschaften verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind.

Wir raten Anlegern, die von der Multi Advisor Fund I GbR und Capital Advisor Fund GbR auf Zahlung rückständiger Raten verklagt wurden oder bislang auch nur außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert wurden, an, sich dringend von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, da gute Chancen bestehen, sich erfolgreich gegen die Klagen dieser Gesellschaften zu verteidigen und Schadenersatz zu erhalten.


Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht